Die Vergütung von Versicherungsmaklern steht im Mittelpunkt einer aktuellen Überprüfung und Bewertung durch den Vertriebs- und Versicherungsjuristen Hans-Ludger Sandkühler. Unter Servicedienstleistungen versteht man die Preise, die Makler ihren Kunden für Leistungen berechnen, die über ihre gesetzlichen Pflichten hinausgehen und daher nicht durch Courtage abgedeckt sind. Sandkühler stellt sich vor allem die Frage, wie man zusätzliche Leistungen von den gesetzlichen Pflichten abgrenzen kann. Einige Anbieter halten diese Art der zusätzlichen Abrechnung für notwendig, um Kostensteigerungen und Vergütungskürzungen in den bestehenden Modellen auszugleichen. Neben der klassischen Courtage haben sich moderne Vergütungsmodelle wie Honorarberatung, Nettoisierung und Honorarvermittlung etabliert. Die Courtage, als Leitvergütung bezeichnet, ist eine etablierte Erfolgsvergütung, bei der der Versicherer die Maklerprovision in die Prämie einrechnet. Allerdings gibt es einen grundlegenden Interessenkonflikt, insbesondere durch das Gewinnstreben einiger Makler. Dies führte zu neuen Vergütungsformen wie Nettoisierung und Honorarvermittlung, bei denen Kunden direkt für die Vermittlung zahlen. Kritiker weisen darauf hin, dass Servicevereinbarungen nicht zwangsläufig für alle Makler geeignet sind und eine Anpassung des Berufsbildes sowie ein ganzheitliches Vergütungssystem wünschenswert wäre. „Servicevereinbarungen sind erst mal und vorrangig eher ein Geschäftsmodell für Berater und Dienstleister“, meint Sandkühler, „aber wer es mag, kann sich daran versuchen.“ Besser und auch besser zu kommunizieren wäre es auch aus Sandkühlers Sicht allerdings, wenn die Maklerschaft sich ein dem geänderten Berufsbild angepasstes, ganzheitliches Vergütungssystem erarbeitet und etabliert.