Das Bücken fällt schwer, in den Zimmern lauern viele Stolperfallen. Im Alter wird die eigene Wohnung mehr und mehr zum Lebensmittelpunkt – umso wichtiger, dass Senioren dort selbstständig klarkommen. Wer altersgerecht umbauen will, kann finanzielle Förderung bekommen.
Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlift, eine niedrige Duschwanne oder breitere Türöffnungen – manchmal genügen schon kleinere Veränderungen, um Wohnungen altersgerecht zu gestalten. Wer als Hausbesitzer nicht schon vor dem Bau oder als Wohnungseigentümer vor dem Kauf entsprechend kalkuliert hat, muss möglicherweise mit einem Umbau nachsteuern. Die gute Nachricht: Dafür gibt es Fördermittel.
Dabei gilt: Man sollte sich umfassend informieren. „Jede Institution, die in irgendeiner Weise über Sozial- oder Krankenversicherungen mit der Person verbunden ist, die umbauen will, sollte man anfragen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda. Die Diplom-Ingenieurin leitet das Büro des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Gießen und Wetzlar und plant mit ihrem Mann im eigenen Ingenieurbüro in Braunfels Bauten für Behinderte und Senioren. Wichtige Fragen und Antworten:
Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?
Manche Hilfsmittel können vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. „Ein Treppenlift wird regelmäßig über die Krankenkasse gefördert“, weiß Swoboda. Beim Vorliegen eines Pflegegrades kann auch die Pflegekasse zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländer oder Kommunen Fördermittel zur Verfügung. Ein wesentlicher Geldgeber: Die KfW-Förderbank gewährt im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Darlehen. Sie gibt außerdem Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen.
Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Im Grunde jeder, denn die Förderung wird unabhängig vom Alter und der Einschränkung des Beantragenden gewährt. Beantragen können Eigentümer, Ersterwerber oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Aber auch Mieter können die Förderung im Prinzip bekommen.
Laut Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen bietet sich gerade für Vermieter angesichts der aktuellen Zinslage an, die Immobilien mit einem altersgerechten Umbau aufzuwerten: „Wenn ich Kapital daliegen habe, kann ich das für einen Umbau einsetzen, die Zuschüsse beantragen und bekomme so einen Teil wieder zurück.“
Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?
Maßnahmen, die dem Einbruchschutz oder der Barrierefreiheit dienen. „Es soll sichergestellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz.
Das ist ganz individuell verschieden: Ein Rollstuhlfahrer hat andere Bedürfnisse als Menschen mit rheumatischen Erkrankungen oder Sehproblemen. Entsprechend individuell sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation?
„Wichtig ist, wenn schon Einschränkungen bestehen, den Arzt für eine Prognose hinzuzuziehen. Damit ein Umbau so weitreichend ist, dass er auch für eine mögliche schwerwiegende Beeinträchtigung geeignet ist“, rät Swoboda.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Für Umbaumaßnahmen zu Einbruchschutz und Barrierefreiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitionskosten zu, der Maximalzuschuss liegt bei 5000 Euro. Die Investition selbst muss für einen Zuschuss mindestens 2000 Euro betragen.
Mit dem „Standard Altersgerechtes Haus“ kann man sogar bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Was dem „Standard Altersgerechtes Haus“ entspricht, ist laut Irmtraud Swoboda nicht festgelegt, es sollte aber DIN-gerecht sein.
Welche Möglichkeiten haben Mieter?
Sie müssen sich erst abstimmen, denn der Vermieter muss notwendigen Umbaumaßnahmen zustimmen. Diese zahlt dann in der Regel der Mieter selbst, dafür kann er aber auch den KfW-Zuschuss beantragen. Darüber hinaus darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherung einholen, beim Auszug die Rückbaumaßnahmen zu bezahlen.
„Wenn Sie die Maßnahme komplett finanzieren und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen Sie eine entsprechende Maßnahme doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Davor scheuen viele Mieter dann zurück.“
Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabine mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung aufwerten. Sein Rat an Mieter könne angesichts der Rechtslage daher nur lauten, mit dem Vermieter darüber zu sprechen, ob dieser auf die Zusicherung eines Rückbaus verzichtet.
Wie gehe ich bei der KfW-Antragsstellung vor?
Zu lange warten sollten Interessenten nicht. Denn der Antrag sollte gestellt werden, bevor die KfW-Töpfe leer sind. In den vergangenen Jahren war das jeweils schon im Laufe des Sommers der Fall. Das heißt: Frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatungsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informieren.
„Am Jahresanfang nochmal mit einem Experten die Sachen durchgehen und möglichst frühzeitig beantragen“, rät daher Hartmut Schwarz. Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig.
Allerdings muss die formale Reihenfolge eingehalten werden: „Der Antrag muss gestellt werden, bevor die bauliche Maßnahme begonnen wird“, betont Swoboda. Damit der gewährte Zuschuss später ausgezahlt wird, müssen dann nur noch die Rechnungen eingereicht werden.
Quelle: n-tv
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