Der Versicherer Allianz hat einen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg endgültig gewonnen. Es ging um die Frage, ob die Onlinewerbung für die Rentenversicherung „Indexselect“ irreführend sei. Die gerichtliche Auseinandersetzung sei beendet, bestätigten Vertreter beider Seiten auf Anfrage von „boerse-online.de“, dem Online-Portal des Münchener Finanzen Verlages.
Das Oberlandesgericht München hatte in dieser Sache bereits im April 2019 zugunsten der Allianz entschieden und keine Revision zugelassen (Aktenzeichen: 29 U 1435/18). Allerdings hätte die VZ noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können. „Wir haben nach reichlicher Überlegung die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde verworfen“, sagte nun Kerstin Becker-Eiselen, VZ-Abteilungsleiterin Geldanlage.
„Indexselect“ kam 2007 auf den Markt und gehört zu einer neuen Generation von Rentenversicherungen, die klassische Policen mit gesetzlichem Garantiezins ersetzen sollen. Die Allianz hat nach eigenen Angaben bereits mehr als eine halbe Million dieser Policen verkauft. Das ist für einen neuartigen Rentenversicherungstarif eine enorm hohe Zahl.
Die VZ hatte argumentiert, die Allianz nutze das gute Ansehen von Indexfonds, ohne tatsächlich bei „Indexselect“ die vollen Vorteile dieser Produktgattung zu bieten. Dem Anleger werde zwar versprochen, er partizipiere an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50, der die 50 wichtigsten Aktien aus der Eurozone enthält. In welcher Höhe und Form er teilhabe, bleibe jedoch unklar. Das Landgericht München I war dieser Argumentation gefolgt.
Das Oberlandesgericht hingegen habe die Auffassung der Allianz geteilt, wonach die Informationen verständlich und umfassend seien. Die Werbung sei weder irreführend noch würden relevante Informationen vorenthalten. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Finanzen Verlag
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