Als eine von bisher nur wenigen Schweizer Privatbanken hat die VP Bank (Schweiz) AG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die sogenannte Freistellung im vereinfachten Verfahren erhalten. Durch den erfolgreichen Abschluss dieses Freistellungsverfahrens darf die VP Bank (Schweiz) AG Kunden mit Wohnsitz in Deutschland aus der Schweiz heraus betreuen und aktiv Neukunden anwerben, ohne eine Niederlassung begründen oder mit einem bewilligten Kreditinstitut kooperieren zu müssen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens prüft die BaFin, ob alle relevanten deutschen Verbraucherschutzbestimmungen und Geldwäschebekämpfungsrichtlinien von der Bank eingehalten werden. Voraussetzung zur Einreichung des Antrages auf Freistellung bei der BaFin ist zudem eine Aufsichtsbescheinigung der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) für die Geschäfte und Dienstleistungen, die in Deutschland erbracht werden sollen.
„Die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland zählt für uns seit langem zum Kerngeschäft, war jedoch aufgrund der in Deutschland geltenden Regelungen für uns bisher nur eingeschränkt möglich“, erläutert Antony Lassanianos, CEO der VP Bank (Schweiz) AG. „Durch die Freistellung erhalten wir einen deutlich erleichterten Zugang und bessere Voraussetzungen für die Marktbearbeitung in Deutschland. Wir können unsere bestehenden Kunden dadurch noch intensiver betreuen sowie neue private und institutionelle Kunden aktiv anwerben“, so Lassanianos weiter. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung VP Bank
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