Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Oktober 2019 ihre Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) veröffentlicht.
Dazu führt die BaFin aus: Die Informationstechnik (IT) ist die Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Sie hat damit eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb und stellt ein relevantes operatives Risiko dar. IT-Governance und Informationssicherheit sind keine Randthemen mehr, sondern haben auch für die Aufsicht einen hohen Stellenwert.
Mit den KAIT erläutert die BaFin auf prinzipienbasierter Basis Mindestanforderungen, insbesondere an die IT-Governance und Informationssicherheit, die von Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis nach § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einzuhalten sind. Den Entwurf der KAIT hatte die BaFin im Frühjahr 2019 öffentlich konsultiert. (DFPA/jpw1)
Quelle: Newsletter BaFin
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