Der Interessenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) hat im Rahmen der Konsultation zum Bericht der sogenannten Technical Expert Group (TEG) Stellung bezogen und hält bei der Nachhaltigkeitstaxonomie weitere Anpassungen für notwendig.
„Die Taxonomie sorgt grundsätzlich für positive Impulse, sie schafft Transparenz und kann grüne Investitionen beflügeln und langfristig sogar zu Kosteneinsparungen führen“, sagt Burkhard Dallosch, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Finanzierung. Der ZIA sieht in der konkreten Ausgestaltung der Kriterien allerdings Nachbesserungsbedarf. „Wenn nur die obersten 15 Prozent der nachhaltigsten Gebäude taxonomiekonform sein sollen – was passiert mit Gebäuden, die zum Zeitpunkt ihres Baus innerhalb dieser Vorgabe waren, danach aber aufgrund der Benchmark-Anpassung rausfallen? Zu Verwerfungen führt auch, dass sich der Anteil eines Portfolios, der taxonomiekonform ist, entweder an den Einnahmen oder aber am Kostenaufwand für Investitionen orientieren soll. Hier kommt man sehr schnell zu unterschiedlichen Ergebnissen – je nachdem an welcher Größe man sich orientiert“, so Dallosch.
Zudem sei die in der Taxonomie-Methodik vorgesehene Prüfung, ob bei relevanten CO2-einsparenden Maßnahmen zugleich nicht die anderen Umweltziele beeinträchtigt werden zu aufwendig. Dort reichten die gesetzlichen Vorgaben aus beziehungsweise müssten neue geschaffen werden, sollten diese nicht vorhanden sein. Dallosch: „Wir vermissen zudem eine Übergangsregelung für bestehende ‚grüne‘ Tätigkeiten, die nicht taxonomie-compliant sind und dies gar nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand herstellen könnten.“
Die TEG hatte im Juni einen über 400 Seiten langen Bericht veröffentlicht, der für 67 Wirtschaftstätigkeiten Kriterien festlegt, was im Sinne des Klimaschutzes nachhaltig ist. Dabei werden unter anderem der Bau, die Renovierung, energetische Einzelmaßnahmen und die Akquisition von (Bestands-) Immobilien aufgeführt. Als Teil des „Sustainable Finance Action“-Plans der Europäischen Kommission verfolgt die Taxonomie das Ziel eines einheitlichen EU-übergreifenden Klassifizierungssystems. Dieses soll in der Folge als Grundlage für die Bewertung grüner Finanzprodukte wie Fonds oder Bonds herangezogen werden. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
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