„Die Lebensversicherer nutzen gezielt intransparente Kostenangaben, um ihre überteuerten Produkte möglichst günstig erscheinen zu lassen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Der Trick bestehe darin, mittels der sogenannten Reduction in Yield die Kosten kleinzurechnen.
Diese Angabe der Renditeminderung als „Effektivkosten“ ist gesetzlich vorgeschrieben. „Wir setzen uns dafür ein, dass nach EU-Recht eine verständlichere Kostendarstellung Pflicht wird“, erklärt Kleinlein. Der BdV beginnt daher derzeit in verschiedenen europäischen Gremien für eine verständlichere Kostendarstellung zu werben. „Wir brauchen ein Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Mogelpackung“, so Kleinlein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kostendarstellung der Reduction in Yield soll grundsätzlich ausdrücken, welche Renditeminderung durchschnittlich pro Jahr durch Kosten zu erwarten ist. Diese Kenngröße schwankt aber sehr stark, je nachdem, wie lange ein Vertrag läuft, wie lange Beiträge gezahlt werden, wie riskant die Anlage ist und ob der Vertrag nicht gekündigt wird. „Mit der Reduction in Yield können nur Verträge in Sachen Kosten verglichen werden, die genau die gleiche Laufzeit haben, genau die gleiche Beitragszahlungsdauer haben und deren Risikoprofil vergleichbar ist“, kritisiert Kleinlein das Konzept. Der BdV schlägt daher vor, zu berechnen, um wieviel das Unternehmen durchschnittlich die Leistung auf Grund von Kosten mindert (Reduction in Wealth). „Wenn die Kundin bzw. der Kunde weiß, um wieviel im Schnitt die Rente wegen der Kosten gekürzt wird, so können die Kosten besser nachvollzogen werden“, so Kleinlein.
Mit der von Kleinlein vorgeschlagenen Methodik wird ermittelt, wieviel Kosten der Versicherer durchschnittlich von der Prämie abzieht. Durch eine Erweiterung der Methodik können so auch die Kosten im Rentenbezug einbezogen werden, die sich durch die Annahme extremer Lebenserwartungen ergeben. (DFPA/jpw1)
Quelle: Pressemitteilung BdV
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