107 Js 20/20 V
An die Geschädigten des Verfahrens 99 KLs – 107 Js 20/20 – 2/20
der Staatsanwaltschaft Aachen
Vollstreckungsverfahren gegen Johann Bast
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Sehr geehrte Geschädigte des Verfahrens 99 KLs – 107 Js 20/20 – 2/20 der
Staatsanwaltschaft Aachen,
mit Urteil vom 27.10.2020 hat das Landgericht Aachen – 99 KLs 2/20 – hinsichtlich Johann Bast die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 74.548,84 Euro angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Franken
Rechtspflegerin