Insbesondere ermögliche diese Klarstellung deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1 mit dem Zweck zu emittieren, die Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder existierende Instrumente zu ersetzen, die den Anforderungen von Solvency I entsprechen und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen („Altanleihen“). Die Erlöse aus einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere Zwecke verwendet werden. Dazu zähle unter anderem die Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von Anleihen, die nicht nachrangig sind (Senior Bonds).
Die Allianz hat bislang keine Entscheidung bezüglich einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung der Emissionserlöse einer potenziellen Emission solcher Instrumente getroffen. Insbesondere hat die Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Kündigung von nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die Rückzahlung von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen. (DFPA/JF1)
Quelle: Ad-hoc-Mitteilung Allianz
Die Allianz SE ist ein international tätiger Versicherungskonzern mit Sitz in München. Das 1890 gegründete Unternehmen beschäftigt weltweit über 140.000 Mitarbeiter und verwaltet für mehr als 88 Millionen Kunden in mehr als 70 Ländern Kapitalanlagen im Wert von mehr als 1,4 Billionen Euro.