Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde
Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock
als Abwickler bestellt.
Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
Der Bescheid der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.