Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden in Deutschland verboten bleibt. Die deutsche Aufsicht reagiert damit auf das Auslaufen der vorläufigen Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, die zum 1. Juli 2019 ihre Gültigkeit verliert. Die Allgemeinverfügung der BaFin gilt ab dem 2. Juli 2019 und ist auf der BaFin-Website veröffentlicht.
Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent seien. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente, werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger hätten wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.
Daneben agierten Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stünden daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung BaFin
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