Die Leitlinien sollen die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Risikofaktoren in Prospekten auf Spezifität, Wesentlichkeit und die Einstufung in Risikokategorien zu prüfen. Die Leitlinien sind an die Aufsichtsbehörden adressiert, sollten aber auch von den Prospektverantwortlichen berücksichtigt werden, wenn sie Prospekte erstellen. Der Billigungsprozess soll dadurch beschleunigt werden.
Es sollen nur solche Risikofaktoren in einen Prospekt aufgenommen werden, die der Anleger für eine fundierte Anlageentscheidung benötigt. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage BaFin
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