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BdV begrüßt EU-Verordnung zum europäischen Altersvorsorgeprodukt PEPP

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Die EU-Verordnung zum pan-europäischen privaten Pensionsprodukt PEPP wurde am 25. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Damit hat das europäische Altersvorsorgeprodukt die letzte Hürde genommen. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die neue EU-Regulierung, die eine einfache, transparente und kostengünstige Alternative zu den bestehenden Produktangeboten zur privaten Altersvorsorge ermöglichen soll.

„Ein solches Produkt ist überfällig“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Aus europäischer Sicht sieht Kleinlein große Chancen, dass das PEPP die sogenannte Kapitalmarktunion vorantreiben kann. Dabei handelt es sich um ein schon von Juncker betriebenes Projekt, das Realinvestitionen im europäischen Wirtschaftsraum erleichtern soll. „Das klare Bekenntnis von Frau von der Leyen, die Kapitalmarktunion zu forcieren, lässt uns hoffen, dass hiervon besonders auch PEPP profitieren.“ Gerade in der Niedrigzinsphase können derartige Investitionen deutlich rentabler sein als zum Beispiel schlecht verzinste Staatsanleihen.

Verhalten positiv sieht Kleinlein, dass für das PEPP bestimmte Informationspflichten der Produktanbieter gegenüber den Kunden gelten sollen wie etwa auch für andere private Lebens- und Rentenversicherungen oder zum Beispiel Investmentfonds. Hier ergeben sich aber auch weitere Möglichkeiten: „Wir können für PEPP die Erfahrungen aus den Produktinformationen anderer Produkte übernehmen und so hoffentlich erstmals ein klar verständliches Informationspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher schnüren“, hofft Kleinlein.

Den Aufruf der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, dem PEPP die bestmögliche steuerliche Förderung bei Auszahlung zukommen zu lassen, die in dem jeweiligen Staat für private Altersvorsorgeprodukte bereits gilt, begrüßt der BdV ausdrücklich. „Der deutsche Gesetzgeber sollte die Einführung von PEPP dazu nutzen, die steuerliche Förderung von verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten für Produkte der privaten Altersvorsorge zu überprüfen.“ Konkret an die deutsche Lebensversicherungsbranche adressiert, ergänzt Kleinlein: „Dass die lebenslange Verrentung eine besondere steuerliche Förderung in der Altersvorsorge erhält, stellt eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Versicherungsbranche gegenüber anderen Anbietern von Finanzprodukten dar.“ (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

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