Das Bundesjustizministerium hat ein Gutachten vorgestellt, in dem die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert wird. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte dabei eine Verlängerung der derzeit bis 2020 befristeten Maßnahme. „Die Mietpreisbremse bestand ursprünglich aus zwei Komponenten: Der Begrenzung der Mieten und den Maßnahmen für beschleunigten Neubau. Eine Evaluation dieser Fördermaßnahmen sucht man im Gutachten vergeblich. Eine lückenhafte Analyse darf aber nicht die Grundlage für gesetzliche Vorhaben zur Mietpreisbremse sein, “ kritisiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
„Das Gutachten schreibt den einseitigen politischen Fokus bei der Umsetzung der Mietpreisbremse fort“, so Ibel weiter. Denn die Mietpreisbremse sei gemäß § 556d BGB lediglich als ergänzendes, befristetes Instrument geplant, damit der Wohnungsmarkt in der Zwischenzeit durch Fördermaßnahmen wieder angekurbelt werden könne. Passiert sei hier jedoch kaum etwas, so Ibel: „Statt den Neubau zu fördern und zu vereinfachen, treibt die Politik die Kosten in die Höhe – etwa durch steigende Abgaben, überzogene Forderungen in städtebaulichen Verträgen und den Ausschluss von privaten Investoren bei der Grundstücksvergabe. Die Mietpreisbremse kann jedoch nicht nachhaltig Mieten bremsen, wenn die Politik gleichzeitig den Neubau verteuert, statt ihn zu fördern. Bezahlbaren Wohnraum erreichen wir nur durch eine Ausweitung des Angebots. Daran wird auch eine Verlängerung oder flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse nichts ändern!“
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