Die Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat am 27. März 2018 zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot für den Vertrieb von binären Optionen an Kleinanleger bekannt gegeben. Die Behörde reagiert damit auf häufige und hohe Verluste von Kleinanlegern. Auf die offizielle Mitteilung der Behörde verweist die Verbraucherzentrale, aus deren Sicht binäre Optionen höchstens etwas für professionelle oder institutionelle Anleger sind.
Verbraucher beschweren sich bei den Verbraucherzentralen zunehmend über Broker von binären Optionen. Die Marktwächter haben den Markt stichprobenartigen untersucht. Die Geschäftspraktiken seien danach teils dubios, die Firmen im Ausland (zum Beispiel Zypern oder die Schweiz) nicht greifbar. Es könne sein, dass Verbraucher eingezahlte Einlagen und möglicherweise ihren Gewinn nicht zurückerhalten.
Oft werde Seriosität mit unlauteren Mitteln vorgegaukelt. So fand das Marktwächter-Team falsche Forenbeiträge und vermeintliche Nachrichtenartikel im Design renommierter Nachrichtenportale. Verbraucher berichteten auch von unerlaubten Werbeanrufen der Broker.
Betroffene hätten den Verbraucherzentralen gemeldet, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen haben, auch wenn sie ihr Konto – ohne je damit zu traden – wieder kündigten. Weil fast alle Anbieter im Ausland sitzen, könnten Verbraucher ihr Recht nur schwer durchsetzen. „Die Rückforderung einbezahlter Einlagen müsste im Zweifelsfall über einen langen Rechtsweg eingeklagt werden. Viele Broker sind gar nicht greifbar“, sagt Beate Weiser von der Verbraucherzentrale. Auf den Webseiten würden oft Impressum und Kontaktangaben fehlen. Etliche AGB seien in Deutschland nach Auffassung des Marktwächters rechtswidrig.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale
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