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Bund der Versicherten hält private Rentenversicherung für „unsinnigster Absicherung“

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Die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung belegen den Spitzenplatz in den Top 10 der Versicherungen, die der Bund der Versicherten (BdV) als überflüssig erachtet. „Die private Rentenversicherung beinhaltet einen dreifachen legalen Betrug: Zum einen denjenigen der klassischen kapitalbildenden Versicherung, dazu kommt die Abzocke über unfaire Sterbetafeln und schließlich verwenden die Versicherer die neuen Kundengelder um alte Kalkulationsfehler auszugleichen“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Die Überschussbeteiligung sei eine unverbindliche Prognose und setzt sich aus Kapitalerträgen sowie Risiko- und Kostengewinnen zusammen. Die Kosten seien meist intransparent und daher für Kunden schwer nachvollziehbar. Die erzielten Gewinne könnten von den Unternehmen über einen bilanziellen Umweg lange Zeit geparkt werden, sodass diese große Spielräume haben, welche Verträge wie hoch an den Überschüssen beteiligt werden können, heißt es von Seiten des BdV. So gehe die Überschussbeteiligung seit Jahren zurück, während sich die Versicherungsunternehmen und die Aktionäre immer weiter an diesen Geldern bereicherten.

Weiterhin unterstellten die Versicherungsunternehmen eine sehr hohe Lebenserwartung und tun damit so, als müsse das angesparte Kapital für eine sehr lange Rentenzeit ausreichen. Damit falle die Rente der versicherten Personen geringer aus. In einer vom BdV erstellten Beispielrechnung müsste die versicherte Person beim „schlechtesten“ Anbieter älter als 98,5 Jahre werden, damit sich die garantierte Rente finanziell lohnt. „Wer heute mit 20 eine private Rentenversicherung abschließt, sollte den nächsten Jahrhundertwechsel erleben, damit sich der Vertragsabschluss dann wirklich rentiert hat“, gibt Versicherungsmathematiker Kleinlein zu bedenken.

Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase falle es den Versicherern immer schwerer, die Garantieversprechen zu erfüllen. So fließen Überschüsse, die eigentlich den Kunden zustehen, in neue Reservetöpfe, um andere Garantien erfüllen zu können. „Oft wurden schon gewährte Überschüsse im Nachhinein den Kundinnen und Kunden weggenommen, um Kalkulationsfehler auszugleichen“, zeigt Kleinlein auf. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

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von factum
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