„Zwar gab es im Laufe des Verfahrens erfreulicher Weise auch Vereinfachungen am Bundesmodell“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Die nun verabschiedete Regelung wird in der Praxis jedoch trotzdem viele Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung nach sich ziehen. Auch wird sich zeigen, ob das Bundesmodell überhaupt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird, wurde dies doch zuletzt erst vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Zweifel gezogen“, sagt Volckens. „Es ist Glück im Unglück, dass die Bundesländer durch die Länderöffnungsklausel die rechtssichere Möglichkeit bekommen, ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell einzuführen. Es werden sinnvollerweise schon intensive Beratungen zwischen verschiedenen Ländern geführt. Nur durch ein einfaches Modell auf Länderebene kann der Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung im Rahmen gehalten werden“, so Volckens weiter.
Neben der Grundsteuerreform wird der Bundesrat auch zu den steuerlichen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Stellung nehmen. Hierbei geht es unter anderem um die Förderung energetischer Gebäudesanierung. Die hierbei vorgesehene Entlastung bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen betrifft jedoch bisher ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. Nach Ansicht des ZIA müssen steuerliche Anreize für den gesamten Gebäudesektor, also auch für gewerblich genutzte und vermietete Immobilien, geschaffen werden. Auch bei der Erzeugung elektrischen Stroms aus regenerativen Energien müssen im Immobiliensektor bestehende steuerliche Hemmnisse beseitigt werden. Bisher drohen den Betreibern solcher Modelle erhebliche gewerbesteuerliche Risiken. „Nur wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen eine zeitgemäße Anpassung erfahren, kann der Immobiliensektor zum starken Treiber für den Klimaschutz werden“, kommentiert Volckens die Maßnahmen des Klimapakets. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
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