Den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme betrachtet der BVK weiterhin verfassungsrechtlich kritisch.
„Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber unsere Argumente gegen diesen gravierenden ordnungspolitischen Eingriff in unsere Provisionen nicht angemessen in seinem Referentenentwurf gewürdigt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In zahllosen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern haben wir oft genug betont, dass ein Provisionsdeckel weder geeignet, noch sinnvoll und nachhaltig ist, die Vermittlung privater Altersvorsorge zu fördern.“
Die in Deutschland tätigen Lebensversicherer reduzierten bereits im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit 2015 ihre Abschlussprovisionssätze je nach Vertriebsweg um 1,5 bis sieben Promillepunkte. So liegt der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz bei 2,68 Prozent der Beitragssumme. Aus Sicht des BVK macht allein dieser Umstand den jetzt vorgesehenen Provisionsdeckel überflüssig.
„Wir werden daher weiter gegen die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels kämpfen und uns in das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv einbringen, um ihn letztlich zu verhindern“, erläutert der BVK-Präsident. „Schließlich teilt auch die AG Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unsere Bedenken und führt aus, dass der Provisionsdeckel untauglich ist, um eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen. Und auch das SPD-Wirtschaftsforum hat sich gegen einen Provisionsdeckel positioniert.“
Quelle: Pressemitteilung BVK
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