Dr. Jürgen Kühling studierte in Freiburg, Göttingen, München und Rom Rechtswissenschaften. Nach der Promotion begann er 1965 seine berufliche Laufbahn in der Rechtsabteilung der Volkswagen AG in Wolfsburg. Kurz darauf wechselte Dr. Jürgen Kühling in die niedersächsische Justiz und war – bis auf eine einjährige Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht – bis 1972 als Verwaltungsrichter in Hannover tätig. 1972 wurde Dr. Jürgen Kühling an das niedersächsische Justizministerium berufen, wo er sich der Reform der Juristenausbildung widmete. Im Jahr 1979 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Am 12. Juli 1989 wurde Dr. Jürgen Kühling zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Bis zu seinem Ausscheiden am 23. Januar 2001 war er Mitglied des Ersten Senats und unter anderem für das Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersversorgung sowie das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht zuständig.
Dr. Jürgen Kühling hat als Berichterstatter eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen vorbereitet, dabei unter anderem die Entscheidung zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89, 276), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks (BVerfGE 92, 365) und zur „Bennetton-Werbung“ (BVerfGE 102, 347).
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