Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zeigt laut dem Evaluationsbericht des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich positive Wirkung. Das im August 2014 in Kraft getretene LVRG soll nun aber an einigen Punkten nachjustiert werden. Insbesondere der Vorschlag zur Änderung der Zinszusatzreserve wird durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt.
Die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven habe laut Bericht des Bundesfinanzministeriums die vorhandenen Mittel generationengerechter zwischen den ausscheidenden und den verbleibenden Kunden verteilt. Zudem sei die Sicherheit der Lebensversicherung im Niedrigzinsumfeld gestärkt worden.
Auch die angestrebte faire Lastenverteilung zwischen Unternehmen, Vermittlern und Kunden ist dem Bericht zufolge gelungen. Die Kosten, die Kunden für den Abschluss einer Lebensversicherung zahlen, seien im Durchschnitt um mehr als ein Fünftel gesunken und dadurch die Rückkaufswerte für die Kunden insbesondere in den ersten fünf Jahren gestiegen.
Des Weiteren habe das LVRG die Eigentümer beziehungsweise Aktionäre der Lebensversicherer in die Pflicht genommen: Die Regelung zur Ausschüttungssperre, die die Zahlung einer Dividende an ausreichend hohe Rückstellungen für zugesagte Garantien knüpft, habe laut Bundesfinanzministerium den Abfluss von Mitteln aus den Unternehmen effektiv begrenzt. Besteht ein Gewinnabführungsvertrag, ist die Muttergesellschaft dazu verpflichtet, eventuell entstehende Verluste auszugleichen. Damit würden die Sicherheit für die Versicherten noch erhöht.
Nachbesserungsbedarf sieht das Bundesfinanzministerium allerdings bei der der Zinszusatzreserve. Das Ministerium erwägt, dass die Reserve in kleineren Schritten als bisher aufgebaut werden sollte und die spätere Auflösung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden soll. Des Weiteren ist die Erstattung von Reservemitteln geplant, die aus Eigenkapital zum Aufbau der Reserve bereitgestellt wurden. Der GDV erachtet die vorgeschlagenen Änderungen für sinnvoll und plädiert für eine zeitnahe Umsetzung.
Kritisch betrachtet der GDV hingegen den Vorschlag zur Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels zur weiteren Absenkung der Abschlusskosten. Die Kosten seien seit Einführung des LVRG bereits deutlich zurückgegangen. Die einkalkulierten Abschlusskosten – also die Kosten, die vom Beitrag der Kunden insbesondere in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit abgezogen werden – sind um mehr als 20 Prozent gesunken. Die Verringerung der einkalkulierten Abschlusskosten ist laut GDV auch auf die Absenkung der Abschlussprovisionen für Vermittler zurückzuführen. Diese Abschlussprovisionen seien um 13 Prozent gesunken. Zudem wurde die Vergütung der Vermittler stärker an die Betreuung der Kunden gekoppelt und die Provision für die laufende Betreuung erhöht. Dennoch sei die Vergütung auch insgesamt gesunken. Die Vermittler erhalten zusammengenommen etwa fünf Prozent weniger Vergütung von den Versicherern als vor der Einführung des LVRG, so der GDV.
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