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Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen

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Immer mehr Menschen werden immer älter – und fast alle haben den Wunsch, auch im Alter zuhause zu leben. Gleichzeitig machen digitale Systeme große Fortschritte und es entstehen immer neue Lösungen, mit denen man sich beim Alltag helfen lassen kann. Damit ist klar: Hilfssysteme werden beim Altern, bei Krankheit und Pflege eine zunehmende Rolle spielen. Das Prinzip heißt „Ambient Assisted Living“, zu Deutsch etwa: „Alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben“.

Zu solchen digitalen Lösungen zählen zum Beispiel:

  • Eine automatische Herdabschaltung oder Bewegungsmelder, die nachts bei Bewegung das Licht einschalten.
  • Mit entsprechender Ausstattung kann eine Software Licht, Heizung und Rollladen steuern.
  • Eine unterschiedliche Farbgestaltung kann demenzerkrankten Menschen helfen. Lampen können zum Beispiel den Tag über automatisch ihre Farben verändern.

Wann übernimmt die Pflegekasse Kosten für Pflegehilfsmittel?

Technische Hilfsmittel zahlen Pflegekassen nur unter engen Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt: Damit das überhaupt in Frage kommt, müssen Sie bereits einen Pflegegrad haben.

Regulär übernommen wird unter digitalen Systemen bisher nur der Hausnotruf. Stellen Sie dafür bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag.

Weitere digitale Hilfsmittel werden bisher nicht als Pflegehilfsmittel anerkannt.

Dies hängt damit zusammen, dass bisher keine dieser neueren Technologien nachweislich die Lebensqualität älterer Menschen steigert. Es wird wohl auch noch einige Zeit dauern, bis es ausreichend Studien gibt, die den Nutzen nachweisen können. Erst dann besteht die Chance, dass sie als Pflegehilfsmittel anerkannt werden.

Übernahme der Kosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

In einigen Fällen übernimmt die Pflegekasse diese Technologien jedoch als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Wenn die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, wird diese pro Maßnahme mit 4000 Euro bezuschusst.

Auch dafür müssen Sie einen bewilligten Pflegegrad haben.

Einen solchen Zuschuss müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Machen Sie das am besten zuerst und warten Sie auch die Genehmigung ab, bevor Sie teure Maßnahme in Angriff nehmen. Sonst könnten Sie nachher auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Übernahme als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bisher nicht einheitlich erfolgt. Welche Maßnahmen in welcher Situation von der Pflegekasse bezahlt werden, lässt sich darum nicht sicher abschätzen.

Übernahme von digitalen Unterstützungssystemen durch die Krankenkassen

Im Unterschied zur Pflegekasse kann die Krankenkasse auch Hilfsmittel übernehmen, die noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Die Krankenkasse muss vielmehr gründlich prüfen, ob das Hilfsmittel bestehende Behinderungen ausgleichen kann.

So wurde Ende des Jahres 2019 eine Krankenkasse verurteilt, für einen geistig behinderten Menschen eine GPS-Armbanduhr zu bezahlen (Az.: L 16 KR 182/18). Das Landessozialgericht meinte: Durch diese Uhr kann sich der betroffene Mensch ohne Aufsichtsperson in der Öffentlichkeit aufhalten. Die Uhr gleicht in dem Fall also eine Behinderung aus – darum ist die Krankenkasse zuständig.

In dem gleichen Urteil erläutert das Gericht, dass die GPS-Armbanduhr kein Pflegehilfsmittel ist. Der Grund: die Uhr erleichtert weder die Pflege noch ermöglicht sie diese. Darum ist in dem Fall die Pflegekasse nicht zuständig.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Als nächstes wird das Bundessozialgericht über diese Frage entscheiden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-43402

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