Einige der Anfang 2018 in Kraft getretenen Regelungen der MiFID II waren immer wieder Anlass für Kunden von Banken und Sparkassen, sich beispielsweise über zu umfangreiche und redundante Informationen zu beklagen. Die DK und das Bundesfinanzministerium haben sich daher für eine Überprüfung dieser rechtlichen Regelungen eingesetzt.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen nicht nur eine sinnvolle Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Sie sind zudem kundenfreundlich und vereinfachen die durch MiFID II übermäßig komplex gewordenen Abläufe im Wertpapiergeschäft.
Insbesondere die von der EU-Kommission nunmehr vorgeschlagenen Erleichterungen für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien (zum Beispiel im Interbankenhandel) sowie das im Zuge der Coronakrise in der Bedeutung gestiegene Telefongeschäft sind nach Meinung der DK richtig. Die DK unterstützt darüber hinaus den von der EU-Kommission angeregten Vorrang der elektronischen vor der papierhaften Information, nicht zuletzt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten.
Die jetzt von der Kommission vorgeschlagen Änderungen sind Teil einer umfassenden Überprüfung der MiFID II / MiFIR, die aus Sicht der DK genutzt werden muss, um die Kapitalmärkte für Anleger wieder attraktiver zu machen und die Wertpapierkultur auf Dauer zu stärken. Auch diese umfassende Überprüfung sollte noch im Laufe des Jahres 2021 beginnen. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung DK
Die Deutsche Kreditwirtschaft (kurz DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort.