Das teilte die EBA am 31. März in einer Erklärung mit. Um eine gesunde Kapitalbasis zu erhalten und Kreditgeber der Realwirtschaft bleiben zu können, sollten Banken ihre Vergütungspolitik der ökonomischen Situation und den gegenwärtigen Risiken anpassen.
Die EBA bietet auch an, dass die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) den beaufsichtigten Instituten eine einmonatige Fristverlängerung für Meldestichtage zwischen März und Ende Mai 2020 gewähren. Flexibilität könne außerdem bei den Fristen zur Offenlegung von Säule-3-Informationen durch die Institute gewährt werden. Dadurch sei der Zugang von NCAs zu wichtigen Informationen über Kapital, Risiken und Liquidität der Banken nicht gefährdet. Darüber hinaus beschloss die EBA in Abstimmung mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS, die auf Daten vom Juni 2020 basierende quantitative Folgenabschätzung auszusetzen.
Auch der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist nach wie vor von großer Bedeutung. NCAs sollten nach Einschätzung der EBA durch Informationsaustausch, klare regulatorische Vorgaben und eine flexible Nutzung von Aufsichtsinstrumenten die Bemühungen der Institute fördern.
Bereits am 24. März und 30. März hat sich die BaFin in ihren Pressemitteilungen zu Dividenden geäußert. Am 27. März veröffentlichte zudem die EZB eine Empfehlung zum Thema (DFPA berichtete).
Quelle: Meldung BaFin
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