Bei größeren Anschaffungen locken viele Händler mit Finanzierungen – doch heißt „0 Prozent“ dabei wirklich, dass das nichts kostet? Oft lauern versteckte Fallen in derartigen Angeboten. Bevor Sie sich darauf einlassen, sollten Sie sie also genau prüfen.
Grundsätzlich möchte der Händler mit der Finanzierung ein besseres Geschäft machen. Wer ein Produkt über eine „Null-Prozent-Finanzierung“ kauft, schließt tatsächlich einen Kredit bei einem Kreditinstitut ab, mit dem der Händler kooperiert. Draufzahlen können Sie dabei auf verschiedene Weise:
- Die Raten wirken klein: Der Händler will Sie dadurch dazu verleiten, mehr oder teurere Waren zu kaufen.
- Mit der Finanzierung können zusätzliche Produkte wie Versicherungen kombiniert sein: Die kosten Geld, nutzen meist aber nicht viel.
- Die Finanzierung selbst ist teilweise gar nicht kostenlos: Gebühren oder Entgelte können sich im Kleingedruckten verstecken.
- Die geplanten Raten reichen bei manchen Angeboten gar nicht, um den kompletten Kredit zurückzuzahlen: Am Ende steht eine große letzte Zahlung.
- Neben dem Händler erhält auch das Kreditinstitut Ihre Daten: Es kann Ihnen Werbung für Folgeverträge schicken.
- Die 0-Prozent-Finanzierung hat der Händler in seiner Kalkulation bereits berücksichtigt und dafür womöglich den Kaufpreis angehoben. Eventuell verkaufen Konkurrenten die Ware günstiger?
Weil hinter dem 0-Prozent-Versprechen viel mehr stecken kann, sollten Sie sich Finanzierungsangebote gut anschauen und nicht zu einem schnellen Abschluss drängen lassen. Bleiben Sie hartnäckig und hinterfragen Sie Passagen, die Sie nicht verstehen. Es kann auch helfen, wenn Sie sich noch einmal fragen, ob Sie die Ware tatsächlich brauchen und nicht auf günstigere Alternativen ausweichen können.
Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen worden sind, gilt: Auch bei einer echten „Null-Prozent-Finanzierung“ ohne jegliche Kosten gibt es nun ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.
Verträge lassen sich 14 Tage lang widerrufen
Im Falle eines Widerrufs sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge ein verbundenes Geschäft darstellen.
Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann schriftlich oder in Textform (also auch per Fax oder E-Mail) erfolgen. Die Frist halten Sie schon ein, indem Sie den Widerruf rechtzeitig absenden. Im Streitfall müssen Sie das beweisen können.
Wenn Sie sich ein Finanzierungsangebot anschauen und bewerten wollen, sind diese Punkte hilfreich:
- 1. Sind kostenpflichtige Versicherungen im Finanzierungsangebot enthalten? Sie werden gerne unter Namen wie Restschuldversicherung, Kreditausfallversicherung oder Ratenschutzversicherung angeboten allerdings sind sie teuer und decken wichtige Risiken oft nicht ab. In der Regel sind sie nicht zu empfehlen.
2. Gibt es Zusatzkosten, zum Beispiel für Bearbeitung oder die Kontoführung? Dazu haben verschiedene Gerichte übereinstimmend entschieden, dass Kreditbearbeitungskosten und auch so genannte Individualbeiträge sowie Kontoführungskosten unzulässig sind. Um verdeckte Kostentreiber zu erkennen, können Sie nach dem effektiven Jahreszins fragen. Darin sind fast alle Kosten einschließlich der Bearbeitungsgebühren auf die gesamte Laufzeit umgelegt. Sie erkennen also zuverlässig, was Sie tatsächlich draufzahlen sollen.
3. Sind die geplanten Raten realistisch und haben Sie genug finanziellen Puffer? Müssen Sie Ihr Konto dafür zum Beispiel überziehen, drohen hohe Kosten für den Dispo. Zahlen Sie eine Rate nicht rechtzeitig, können hohe Strafzinsen fällig werden.
4. Manche Anbieter kombinieren die 0-Prozent-Finanzierung mit einem weiteren Rahmenkredit. Sie erhalten dann zum Beispiel eine Kreditkarte. Dieser Rahmenkredit ist allerdings meist nicht zu 0 Prozent, sondern wesentlich höher verzinst. Und es macht die Sache sehr kompliziert: Kaufen Sie mit der Kreditkarte weitere Waren ein, müssen Sie Ihre Schulden dafür und für die 0-Prozent-Finanzierung überblicken und fällige Raten für beides rechtzeitig zahlen.
5. Ist überhaupt geplant, die gesamte Kreditsumme mit regelmäßigen Raten abzuzahlen? Bei teureren Anschaffungen wie einem Auto wird oft eine so genannte Ballonrate vorgesehen: Endet die vereinbarte zinsfreie Laufzeit, wartet eine sehr hohe Abschlussrate. Die müssen Sie sich dann leisten können oder mit einem neuen Kredit finanzieren, der nicht zu 0 Prozent zu haben sein wird.
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