In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finanzen im Ganzen Netzwerk GmbH, vertr.d.d. GF Matthias König Talstraße 6, 09629 Reinsberg, Amtsgericht Dresden , HRB 31253
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias König
Geschäftszweig: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
– wurde am 22.01.2018 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andrè Müller, Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz, Telefon geschäftlich: 0371 444390 Telefax: 0371 4443911 Email geschäftlich: [email protected]
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.03.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.04.2018 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
14 IN 1059/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.01.2018
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