Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) nicht behandelt. Darauf weist die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Newsletter hin.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, so die Rechtsanwälte, soll die Verordnung nach letzten Abstimmungen unter den Ministerien nun voraussichtlich in einer der ersten Sitzungen im Herbst, eventuell am 20. September oder am 11. Oktober, verabschiedet werden.
„Damit verzögert sich die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II für gewerbliche Fondsvermittler in einer neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) offenbar weiter“, so Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft. (DFPA/TH1)
Quelle: Newsletter Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft
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