Die deutschen Versicherer unterstützen das Ziel, Fehlanreize im Vertrieb zu vermeiden. Der Gesetzentwurf für Restschuldversicherungen schießt in Summe über dieses Ziel hinaus, heißt es in einer Stellungnahme des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Gesetzesentwurf zu Provisionsdeckel und PEPP (Pan-European Personal Pension Product). Der GDV sieht Nachbesserungsbedarf.
Die Abschlussprovision in der Restschuldversicherung sollte den Beratungsaufwand auch nach der Gesetzesänderung decken können. Schutz für mehrere Risiken, wie beispielsweise Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, könne sonst kaum noch angeboten werden. Zielführend wäre, die Abschlussprovision in Abhängigkeit vom Beratungsaufwand auf bis zu vier Prozent der Kreditsumme, maximal jedoch 50 Prozent der Prämie zu beschränken, so der GDV.
Ein „Entweder Abschlussprovisionen oder Vergütungen für Dienstleistungen zur Bestandsbetreuung” sei nicht gerechtfertigt. Das im Gesetzentwurf verankerte qualifizierte „arm’s-length“-Prinzip begrenzt die Höhe der Vergütungen für solche Dienstleistungen und verhindere dadurch effektiv etwaige Umgehungsversuche. Daher sollte aus Sicht des GDV beides zugelassen werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen zum Provisionsdeckel sind gemeinsam mit Regelungen zum europaweiten Altersvorsorgeprodukt PEPP in das „Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz“ eingebettet. In einem entscheidenden Punkt gehe der Gesetzentwurf für PEPP über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so der GDV. Durch eine Spezialvorschrift für separate Abrechnungsverbände würde das Angebot von PEPP mit modernen Garantien und lebenslange Renten durch deutsche Versicherer faktisch unmöglich. Der europäische Rechtsrahmen schreibt diese Spezialvorschrift ausdrücklich nur für Pensionskassen und Pensionsfonds vor. Laut GDV sollte sie auch in Deutschland nur für diese Unternehmen umgesetzt werden. (DFPA/JF1)
Quelle: Stellungnahme GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 446 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.