Egal ob von einem Online-Händler, der Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter: Haben Sie eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um an Ihr Geld zu kommen. Gerade bei geringeren Summen kann die Einleitung eines so genannten gerichtlichen Mahnverfahrens sinnvoll sein.
Wann Geldforderungen per Mahnverfahren durchsetzen?
Ein Beispiel: Sie haben online bestellte Ware innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt. Die Erstattung des Kaufpreises lässt aber auf sich warten. Anwälte winken ab, da ihre Anwaltsgebühren wegen des geringen Streitwertes den Arbeitsaufwand kaum decken. Eine Klage scheint wegen eines geringen Geldbetrages zu aufwendig. Was nun?
In Fällen wie diesen kann Ihnen ein gerichtliches Mahnverfahrens helfen. Die Vorteile: Das Mahnverfahren ist nicht so aufwändig wie eine Klage und spart teure Anwaltskosten. Es läuft weitgehend automatisiert ab. Sie brauchen also keine Gerichtsverhandlung, wenn die Gegenseite der Forderung nicht widerspricht.
Achtung: Lassen Sie Ihre Forderungen nicht verjähren!
Einfache Geldforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Warten Sie auf eine Rückzahlung, müssen Sie also spätestens in dieser Frist handeln, wenn Sie noch an Ihr Geld kommen wollen. Wichtig: Eine einfache Zahlungsaufforderung reicht rechtlich meist nicht aus, um die Verjährung Ihrer Forderung zu stoppen. Dazu ist die Einleitung eines sogenannten Verfahrens zur Rechtsverfolgung erforderlich, zum Beispiel einer Klage oder eben eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, in dem sie (noch) nicht umfangreich nachweisen müssen, ob Sie tatsächlich ein Recht auf eine Zahlung haben. Sie müssen zunächst nur einmal behaupten, dass Ihnen ein Zahlungsanspruch zusteht; eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Sie findet aber dann statt, wenn es – zum Beispiel nach Widerspruch des Angehmahnten – zu einem „gewöhnlichen Verfahren“ vor dem zuständigen Gericht kommt. Eine per Mahnbescheid geltend gemachte Forderung sollte also von vornherein Hand und Fuß haben.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: so geht’s
Das ist der Weg, um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten:
Zwei zentrale Mahngerichte in NRW
Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es zwei zentrale Mahngerichte – das Amtsgericht Hagen und das Amtsgericht Euskirchen. Welches der beiden Mahngerichte für Sie zuständig ist, richtet sich hier nach dem Bezirk des Oberlandesgerichtes, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welches Gericht ist für mein Mahnverfahren zuständig?
In Deutschland gibt es nur noch das so genannte automatisierte, zentrale Mahnverfahren. Das früher genutzte „manuelle und dezentrale Verfahren“ beim örtlichen Amtsgericht gibt es nicht mehr. Zuständig für Ihr Mahnverfahren ist demnach immer das zentrale Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Welches das ist, zeigt die Übersicht auf dem Mahnportal der Länder.
Keine Sorge: Reichen Sie den Antrag bei einem anderen als dem eigentlich zuständigen Gericht ein, so kann ihn diese Stelle an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Beachten Sie jedoch: Rechtliche, insbesondere fristwahrende Wirkung hat der Antrag erst, wenn er auch beim tatsächlich zuständigen Mahngericht eingeht.
Zwei zentrale Mahngerichte in NRW
Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es zwei zentrale Mahngerichte – das Amtsgericht Hagen und das Amtsgericht Euskirchen. Welches der beiden Mahngerichte für Sie zuständig ist, richtet sich hier nach dem Bezirk des Oberlandesgerichtes, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Gerichtsgebühr und Zustellkosten: Welche Kosten entstehen für mich?
Durch den Eingang Ihrer Anträge entstehen beim Gericht Kosten. Als Antragsteller müssen Sie für diese Gerichtsgebühren sowie für die Zustellkosten der Bescheide aufkommen. Die Gebühren hängen von der Höhe der offenen Geldforderung ab. Auf der Website mahngerichte.de finden Sie einen Online-Rechner, der Ihnen einen Anhaltspunkt gibt, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen.
Welche Einschränkungen gelten für gerichtliche Mahnverfahren?
Gerichtliche Mahnverfahren eignen sich vor allem bei geringen Streitwerten und eindeutigen Sachverhalten. Es gibt jedoch zwei Einschränkungen, um Ihr Geld per Mahnverfahren einzutreiben:
- Ihr Schuldner darf dem Mahnbescheid nicht widersprechen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch das reguläre Klageverfahren, um Ihre Forderung geltend zu machen.
- Ihr Schuldner muss seinen Sitz in Deutschland haben. Lebt Ihr Schuldner hingegen im (EU-)Ausland, sollten Sie sich vorher anwaltlich beraten lassen.
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