Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Mai einen Referentenentwurf vorgelegt, der neben anderen steuerlichen Neuregelungen auch die Novelle des Grunderwerbsteuerrechts enthält. Während der Entwurf die bereits bekannten Vorgaben zu Share Deals enthält, gibt es auch neue Informationen. Neu ist insbesondere der Stichtag, ab dem die Regelungen in Kraft treten. Martina Hertwig, Partnerin und Wirtschaftsprüferin bei Baker Tilly sowie Mitglied des ZIA-Vorstands, kommentiert: „Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die Regeln bereits ab 31. Dezember 2018 gelten, dass also laufende Transaktionen betroffen sind. Der Referentenentwurf legt jedoch den 31. Dezember 2019 als Stichtag fest. Das heißt, bis Ende 2019 können noch Share-Deals nach altem Recht mit den alten Grenzen gemacht werden.“
Des Weiteren konkretisiert der Entwurf die Übergangsregelungen. Share Deals nach altem Recht, bei denen die bislang geltenden Fristen abgelaufen sind, sind unproblematisch. „Besondere Vorsicht ist aber geboten, wenn bei in der Vergangenheit durchgeführten Share-Deals die alte Fünf-Jahresfrist zum 31. Dezember 2019 noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Selbst kleine Anteilsübertragungen in diesem Zeitraum können Grunderwerbsteuer auslösen“, führt Dr. Christian Reibis, Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Baker Tilly, aus.
Die Verbände haben bis zum 5. Juni 2019 Zeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Hertwig dazu: „Zudem muss der Referentenentwurf noch mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Daher bleibt abzuwarten, ob sich noch Änderungen an den geplanten Neuregelungen ergeben werden.“
Quelle: Pressemitteilung Baker Tilly
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