Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt, neben der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrates, unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung von Hypoport dem Umwandlungsplan zustimmt sowie die hierin enthaltene Satzung der künftigen Hypoport SE genehmigt. Entsprechende Beschlussvorschläge werden, die Zustimmung des Aufsichtsrats vorausgesetzt, einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Einladung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt in den nächsten Wochen.
Das dualistische Leitungssystem, bestehend aus einem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und einem Aufsichtsrat als Kontrollorgan, soll auch unter der SE-Rechtsform beibehalten werden. Sitz des Unternehmens soll weiterhin Lübeck sein. Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der Hypoport unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der Hypoport SE halten. Zudem bleibe der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Hypoport
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