Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden“. Bei so genannten Share Deals werden Grundstücke oder Immobilien nicht unmittelbar verkauft, stattdessen erwerben die Geschäftspartner Teil einer Gesellschaft. Wenn der Mehrheitseigner weniger als 95 Prozent hält, lässt sich die Grunderwerbsteuer einsparen.
„Mit Share Deals können Investoren zumindest in beschränktem Umfang investitionsfeindliche Mehrfachbelastungen vermeiden, die dann entstehen können, wenn beispielsweise zunächst Bauland angekauft und anschließend ein Gebäude errichtet und weiterverkauft wird“, sagte Volckens der Deutschen Presse-Agentur. „Dieselben Politiker, die jetzt Share Deals angreifen und Freibeträge für Privathaushalte fordern, haben zuvor an der Stellschraube gedreht und Grunderwerbsteuersätze fast verdoppelt.“ Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgesetzt.
Quelle: Handelsblatt
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589