Wer vor Ablauf der Zinsbindung seines Vertrags sein Immobiliendarlehen zurückzahlen will, weil er die Immobilie verkauft oder die Immobilie zur Absicherung eines zusätzlichen Kredits benötigt – den das bisherige Kreditinstitut verweigert, der aber bei einem anderen Kreditgeber erhältlich ist – muss seinem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Mit dieser Entschädigung müssen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse den „Schaden“ ersetzen, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Diese Summe fällt kleiner aus, wenn im Kreditvertrag eine Regelung über Sondertilgungen vorgesehen ist.
Locken die Kreditgeber beim Vertragsabsschluss zunächst mit großzügigen Angeboten, wollen Sie bei vorzeitiger Kündigung plötzlich nichts mehr davon wissen und bestreiten die gewährten Vorteile. Dabei berufen sie sich gern auf das Kleingedruckte in den Vertragsklauseln. Wir haben in den vergangenen Jahren verschiedene Anbieter wegen dieser Klauseln und ihres Vorgehens erfolgreich abgemahnt und verklagt.
Zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung kassiert
Bestätigt wurde unsere Auffassung von den Richtern beispielsweise in den erfolgreichen Prozessen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom vom 20. Dezember 2012, Az. 11 O 161/12 ) und gegen die Sparkasse Pforzheim Calw vor dem Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 11. Juli 2014, Az. 10 O 31/14). Beide Baufinanzierer wurden verurteilt, künftig auf die nachteilige Klausel in ihren Darlehensverträgen zu verzichten. Gegen die Sparkasse Aurich-Norden haben wir sogar vor dem Bundesgerichtshof gewonnen (BGH-Urteil vom 19. Januar 2016, Az. XI ZR 388/14).
Auch andere Kreditinstitute, die ihren Kunden das Sondertilgungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einfach absprachen, wurden in den vergangenen Monaten erfolgreich von uns abgemahnt. Sie dürfen die entsprechenden Klauseln ebenfalls nicht mehr verwenden. Dazu gehören:
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die Sparkasse Südholstein,
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die Continentale Lebensversicherungs AG,
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die Sparkasse Vest Recklinghausen,
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die DBV-Winterthur Lebensversicherung AG,
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die AXA Krankenversicherung AG,
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die Volksbank Remscheid-Solingen eG,
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die Ergo Versicherungsgruppe AG,
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die Kreissparkasse Verden,
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die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn und
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die ING-DiBa.
Rückzahlung fordern
Wussten Sie, dass es rechtswidrig ist, die künftigen Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt zu lassen – selbst, wenn Sie in den Jahren der Laufzeit Ihres Kredit nie eine Sondertilgung geleistet haben?
Weil das Vorgehen vieler Baufinanzierer eine erhebliche Benachteiligung für Sie darstellt, sollten Sie sich – wenn ein Darlehensvertrag mit vertraglich vereinbarter Sondertilgung vorzeitig abgelöst wurde – die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung lieber zweimal anschauen und eine korrekte Nachberechnung fordern. Denn: Haben Sie zu viel gezahlt, können Sie die Differenz zurückverlangen! Dabei ist in vielen Fällen mit erheblichen Erstattungen zu rechnen.
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