Die Anleihegläubiger erhalten zum 16. Januar 2020 einen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag in Höhe von 100,5 Prozent des Nennbetrags der Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zum 15. Januar 2020 (einschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufenen Zinsen.
Die Kündigungserklärung wird in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Jung, DMS & Cie. Pool
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