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MiFID: Nicht aufeinander abgestimmte Nachhaltigkeitsregeln erschweren Kunden den Zugang zu „grünen“ Investments

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Banken und Sparkassen sind künftig verpflichtet, Kunden bei der Anlageberatung nach ihren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit zu befragen. Diese Vorlieben müssen dann auch bei der Auswahl der grünen Finanzprodukte berücksichtigt werden. Den Interessenten dürfen nur Investments mit einem passenden Nachhaltigkeitsprofil angeboten werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt das grundsätzliche Ziel dieser Neuregelung, die unter anderem für offene und geschlossene Immobilienfonds von hoher Relevanz ist. Die Novelle geht auf eine Änderung der Regelungen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID zurück und ist neben der Taxonomie und der Offenlegungs-Verordnung einer der zentralen Bausteine des Sustainable Finance Action Plans der EU.

„Diese Novelle ist ein weiterer Meilenstein der europäischen Sustainable-Finance-Regulierung. Die Verankerung von ESG im Vertrieb bedeutet eine wichtige Ergänzung der Transparenzpflichten für Finanzprodukte nach der Offenlegungs-Verordnung“, sagt Jochen Schenk, Vizepräsident des ZIA. Kritisch sieht Schenk allerdings die mangelnde Verzahnung der Regelwerke: „Was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, ist schon in der Offenlegungsverordnung und der Taxonomie nicht einheitlich geregelt. Durch MiFID wird diese Inkonsistenz verstärkt. Denn die Anforderungen an nachhaltige Produkte im Sinne von MiFID weichen wiederum von der Offenlegungsverordnung ab.“

Für zusätzliche Verwirrung sorgt laut Schenk die fehlende Synchronisierung von Offenlegungsverordnung und MiFID. So kommen wichtige Teile der Offenlegungsverordnung, darunter sogenannte Produkt-Templates mit Detailinforationen zu Art. 8- und Art. 9-Fonds, erst ab dem 1. Januar 2023 zur Anwendung. „Die Produkt-Templates enthalten wichtige Informationen zur ESG-Ausrichtung von Finanzprodukten, die auch den MiFID-Vertrieb für die Kunden verständlicher machen. Hier hätte ein Gleichlauf beider Anwendungszeitpunkte bei allen Beteiligten für mehr Klarheit gesorgt.“ Schenk hält angesichts der inhaltlichen und zeitlichen Inkonsistenzen auch das übergeordnete Ziel, „grüne Geldanlagen“ für breitere Bevölkerungsgruppen zu öffnen, für gefährdet: „Die fehlende Harmonisierung des Nachhaltigkeitsbegriffs führt zur Verwirrung der Kunden. Damit droht der gewünschte Effekt, auch die Gelder der Privatkunden in nachhaltige Investitionen zu lenken, auf der Strecke zu bleiben“. (DFPA/mb1)

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 30 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.

www.zia-deutschland.de

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