Die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami LLP (BK Law) warnt die Immobilienbranche davor, die neuen EU-weit geltenden Datenschutzregelungen zu unterschätzen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland angewendet. Was sich signifikant ändern wird, ist die striktere Anwendung der Gesetze und die Höhe der Strafen. Letztere werden künftig erheblich höher angesetzt. Nach der DSGVO sind nun Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder alternativ bis vier Prozent des Vorjahresumsatzes möglich.
Immobilienunternehmen, die sich bisher mit dem Datenschutz nicht ausreichend beschäftigt haben, sollten bis zum 25. Mai umgehend Maßnahmen ergreifen. Erste Schritte müssen sofort angegangen werden, um ein Mindestmaß an Datenschutzkompatibilität zu schaffen und das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern zu verringern. Wichtig ist vor allem die Dokumentation: Unternehmen müssen in der Lage sein, nachzuweisen, dass sie alle Vorgaben erfüllen. Dazu gehören unter anderem folgende Schritte: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Aktualisierung der Datenschutzerklärung, Überprüfung der Verträge mit Dienstleistern.
Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. „Im Immobilienbereich sind die Regelungen nicht nur für Makler oder Vermieter relevant. Es reicht bereits, wenn ein Unternehmen Mitarbeiterdaten oder Kundendaten auf dem Computer verwaltet. Es betrifft also auch jedes Unternehmen der Immobilienbranche – selbst, wenn das Unternehmen sich nach eigener Auffassung nur mit Immobilien und nicht mit personenbezogenen Daten beschäftigt“, erläutert Ann Janina Sturm, Rechtsanwältin und Partnerin bei Bottermann Khorrami.
In Deutschland reichen die Kapazitäten der Behörden nicht aus, um die Datenschutz-Compliance flächendeckend zu kontrollieren. Etwa 350 Mitarbeiter sind dafür zuständig, die Rechtseinhaltung in rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland zu überwachen. „Wir rechnen aber damit, dass sich private Institutionen und Vereine darauf spezialisiert haben, Unternehmen ausfindig zu machen, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, um dann in Kooperation mit Kanzleien die Rechtsverstöße per Abmahnung zu ahnden. Es kann also ab dem 25. Mai eine Abmahnwelle drohen, von der auch kleine und mittelgroße Immobilienunternehmen betroffen sein würden“, kommentiert Sturm.
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589