Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Britta Erbguth zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Erbguth ist 48 Jahre alt. Nach Beendigung ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Sie war zunächst bei dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek und anschließend bei dem Amtsgericht Hamburg eingesetzt, wo sie im Oktober 2003 zur Richterin am Amtsgericht ernannt wurde. Von September 2005 bis September 2007 war sie an das Amtsgericht Hamburg-St. Georg abgeordnet. Daran schloss sich von Oktober 2007 bis September 2009 eine Abordnung an das Han-seatische Oberlandesgericht an. Seit Oktober 2009 gehörte Frau Dr. Erbguth dem Landgericht Hamburg an, zunächst im Wege der Abordnung und ab Mitte April 2010 als Richterin am Landgericht. Dort wurde sie im Dezember 2012 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Erbguth dem 3. Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist.
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