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Neuer Richter am Bundesgerichtshof

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Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Martin Kessen zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kessen ist 48 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen bei dem Amtsgericht Bergheim und dem Landgericht Köln wurde er dort im April 2001 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Januar 2004 bis September 2008 war Herr Dr. Kessen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. In dieser Zeit erwarb er während eines neunmonatigen Sonderurlaubs den LL.M. auf dem Gebiet des amerikanischen Rechts in den USA. Seit Oktober 2008 gehörte er dem Oberlandesgericht Köln an, wo er am 18. November 2008 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. In der Zeit von April 2012 bis April 2014 war Herr Dr. Kessen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Kessen dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.

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