„Der weitere Umgang mit dem Niedrigzinsumfeld bei Lebensversicherern und Pensionskassen zählt daher auch zu den Schwerpunkten in unserem Aufsichtsprogramm“, so heißt es in einer Mitteilung der BaFin. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherungsaufsicht unter anderem Maßnahmen zum Umgang mit dem Höchstrechnungszins trifft, Prognoserechnungen analysiert und konzipiert. Zudem werden Immobilien-Exposures und Darlehen der Aufsichtsobjekte im Hinblick darauf betrachtet, wie sich Preissteigerungen bei Immobilien aufgrund gesunkener Zinsen und anderer Einflussfaktoren auswirken.
Welche Maßnahmen noch ergriffen werden, an welchen Stellschrauben die Versicherer selbst drehen und was die Reform der Zinszusatzreserve in diesem Zusammenhang bewirkt, lesen Sie in Ausgabe 3 von EXXECNEWS. (MB)
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