Oberursel (Taunus)
Offenlegungsbericht nach CRR zum 31.12.2017
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung
2 Anwendungsbereich (Art. 431)
3 Einschränkung der Offenlegungspflicht (Art. 432)
4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433)
5 Mittel der Offenlegung (Art. 434)
6 Ziele und Politik des Risikomanagements (Art. 435)
6.1 Strategie und Verfahren
6.2 Struktur und Organisation
6.3 Risikoberichts- und Messsystem
6.4 Strategie, Verfahren und Leitlinien
6.5 Angemessenheit des Risikomanagementverfahrens
6.6 Konzise Risikoerklärung
6.7 Leitungs- und Aufsichtsfunktionen der Mitglieder des Leitungsorgans
6.8 Strategie zur Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans
6.9 Diversitätsstrategie und Zielvorgaben
6.10 Ausschüsse
6.11 Informationsfluss an das Leitungsorgan
7 Anwendungsbereich (Art. 436)
8 Eigenmittel (Art. 437)
8.1 Eigenmittelstruktur
8.2 Beschreibung der Hauptmerkmale
9 Eigenmittelanforderung (Art. 438)
9.1 Angemessenheit des internen bzw. ökonomischen Kapitals
9.2 Angemessenheit der regulatorischen Eigenmittelausstattung
10 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
11 Kapitalpuffer (Art. 440)
12 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Art. 441)
13 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
13.1 Überfällige und notleidende Engagements
13.2 Methoden der Kreditrisikoanpassung
13.3 Aufteilung nach Forderungsklassen
13.4 Verteilung der Risikopositionen
13.5 Verteilung der notleidenden/überfälligen Risikoposition
14 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
15 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444)
16 Marktrisiko (Art. 445)
17 Operationelles Risiko (Art. 446)
18 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
19 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
19.1 Zinsrisiko allgemein
19.2 Zinsrisikomessung
20 Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449)
21 Vergütungspolitik (Art. 450)
21.1 Rahmenbedingungen der Offenlegung
21.2 Ausgestaltung des Vergütungssystem
21.3 Quantitative Angaben zur Vergütung
22 Verschuldung (Art. 451)
22.1 Qualitative Angaben zur Verschuldung
22.2 Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße
23 Anwendung des IRBA auf Kreditrisiken (Art. 452)
23.1 Erlaubnis der Behörden
23.2 Erläuterung und Überblick
23.3 Portfoliostruktur
23.4 Quantitative Angaben
24 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
25 Fortgeschrittene Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)
26 Interne Modelle für das Marktrisiko (Art. 455)
27 Ergänzende Offenlegung zur Liquiditätsdeckung
1 Vorbemerkung
Mit diesem Bericht erfüllt die ALTE LEIPZIGER Bauspar AG (im Folgenden mit „wir“ bezeichnet) die Offenlegungspflichten der EU-Verordnung Nr. 575/2013 vom 26.06.2013 (Capital Requirements Regulation, kurz: CRR), Teil 8, Artikel 431 bis 455, und der EU-Richtlinie Nr. 2013/36/EU (Capital Requirements Directive IV) zum Stichtag 31.12.2017.
Der Offenlegungsbericht basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage. Die Gliederung folgt der Abfolge der Artikel gem. CRR. Alle Art.-Angaben beziehen sich auf die CRR, sofern nicht anders angegeben.
Teil 8 der CRR verpflichtet die Institute, mindestens jährlich quantitative und qualitative In-formationen, insbesondere über die Risikopolitik und Risikomanagementziele, die Eigenmittelstruktur, die Eigenmittelanforderungen, Informationen zu den wesentlichen Risikokategorien, die Vergütungspolitik und die Verschuldung, offenzulegen.
Daneben steht dieser Bericht im Einklang mit der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2016/11 vom 08.04.2017 entsprechend ihres eingeschränkten Anwendungsbereichs gem. Tz. 8.
2 Anwendungsbereich (Art. 431)
Gemäß Art. 431 (3) haben die Institute formelle Verfahren für den Prozess der Berichterstellung und zur Überprüfung der Angemessenheit der Offenlegungspraxis einzurichten. Hierzu haben wir Rahmenvorgaben für den Offenlegungsbericht entwickelt. Die Modalitäten der Offenlegung, operative Vorgaben und Verantwortlichkeiten sind in Arbeitsanweisungen geregelt.
Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln ein umfassendes Bild unseres Risikoprofils.
3 Einschränkung der Offenlegungspflicht (Art. 432)
In Übereinstimmung mit Art. 432 genügen die in dem vorliegenden Bericht offengelegten Informationen dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Informationen, die als Geschäftsgeheimnis einzustufen sind oder die rechtlich geschützt oder vertraulich sind, sind nicht Gegenstand dieser Offenlegung.
Bei der Beurteilung dieser Sachverhalte wurde die diesbezügliche EBA-Leitlinie EBA/GL/2014/14 vom 23.12.2014 in Verbindung mit dem Rundschreiben 05/2015 der BaFin vom 08.06.2015 berücksichtigt.
4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433)
Unser Offenlegungsbericht wird jährlich aktualisiert. Datenstichtag ist der Jahresultimo. Die Kriterien für die Notwendigkeit einer häufigeren Offenlegung nach Art. 433 in Verbindung mit der EBA-Leitlinie EBA/GL/2014/14 vom 23.12.2014 sowie dem Rundschreiben 05/2015 der BaFin vom 08.06.2015 sind nicht erfüllt.
Die Offenlegung erfolgt unter Berücksichtigung des Datums der Veröffentlichung des Geschäftsberichts. Gem. den Leitlinien der Bundesbank, Stand Juni 2017, ist der Offenlegungsbericht spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger zu publizieren.
5 Mittel der Offenlegung (Art. 434)
Wir veröffentlichen gemäß Art. 434 den Offenlegungsbericht auf unserer öffentlich zugänglichen registrierungsfreien Internetseite unter www.alte-leipziger.de als eigenständigen Bericht. Der Bericht ergänzt den handelsrechtlichen Geschäftsbericht, der auf selbiger Seite zu finden ist.
6 Ziele und Politik des Risikomanagements (Art. 435)
6.1 Strategie und Verfahren
Das Risikomanagementsystem bildet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung, Früherkennung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Geschäftsbetrieb. Wir verfügen über ein MaRisk-konformes Risikomanagementsystem, das stetig weiterentwickelt wird.
Grundlage des Risikomanagements sind die Unternehmens- und die Risikostrategie sowie das Risikotragfähigkeitskonzept. Übergeordnetes Ziel des Risikomanagementsystems ist die Kontrollierbarkeit notwendiger geschäftsinhärenter Risiken und die Vermeidung bestandsgefährdender Risiken unter der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, eine profitable nachhaltige Unternehmensentwicklung zu bewirken.
Die Rahmenbedingungen für ein effizientes Risikomanagementsystem werden durch schriftlich fixierte Grundsätze der Risikoorganisation und Risikopolitik sowie durch festgelegte Verhaltensregeln vorgegeben. Diese beinhalten die Aspekte Risikokultur, Rollen und Verantwortlichkeiten, Aufbauorganisation und Funktionstrennung und das Risikoberichtswesen.
In Bezug auf das Eingehen von Risiken sind wir grundsätzlich konservativ ausgerichtet. Es werden nur solche Geschäfte getätigt, in denen ausreichende Kenntnisse vorliegen, um die eingegangenen Risiken entsprechend verstehen, beurteilen und beherrschen zu können.
Wir definieren Risiko als die Möglichkeit einer negativen Abweichung von einem erwarteten finanziellen Ergebnis.
6.2 Struktur und Organisation
Die Organisation des Risikomanagementsystems ist in einem Arbeitshandbuch geregelt. Es ist grundsätzlich so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf der Ebene von Organisationseinheiten bis hin zu den Leitungsorganen ausgeschlossen sind.
Die Verantwortung für das Risikomanagement und die Einhaltung entsprechender gesetzlichen Vorschriften liegt beim Vorstand. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems selbst sowie die übergreifende Risikokontrolle liegen in der Verantwortung des Bereichs Controlling/Finanzen. Die operative Risikoverantwortung einschließlich der Risikosteuerung liegt dezentral bei den betroffenen organisatorischen Einheiten.
Der Vorstand verantwortet die Risiken gegenüber dem Aufsichtsrat. Hierzu stimmt er die Grundsätze des Risikomanagements eng mit diesem ab und informiert über die aktuelle Risikolage.
Grundsätzlich sind alle Organisationseinheiten in das Risikomanagementsystem eingebunden, wobei besondere Funktionen von einzelnen Einheiten übernommen werden. Die organisatorische Koordination und die methodische Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems obliegen der Stabsstelle Risikomanagement, die im Bereich Controlling/Finanzen angesiedelt ist. Sie bildet damit die unabhängige Kontrolleinheit für die sachgerechte Wahrnehmung der Risikomanagementaufgaben und ist gleichzeitig die diesbezügliche Kommunikationszentrale. Die Interne Revision ist in die laufende Prüfung der Risiken und des Risikomanagementsystems eingebunden und damit Teil des gesamten Risikomanagementsystems. Die Compliance-Funktion unterstützt und berät die Geschäftsleitung und Geschäftsbereiche hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Im Hinblick auf das Auslagerungsrisiko wurde die Funktion einer zentralen Stelle für Auslagerungsaufgaben im Bereich Organisation eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit der Internen Revision auch regelmäßige Risikoanalysen der betreffenden Leistungen betreibt.
Als zentrales und fachübergreifendes Gremium hat der Vorstand den Risikoausschuss ein-gerichtet, in dessen Zuständigkeit alle Belange des Risikomanagements liegen.
Dem eigentlichen Risikomanagementprozess vorgeschaltet ist das Erkennen und Identifizieren von Risiken. Alle Einzelrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, werden in Form eines Risikokatalogs zusammengefasst. Der Risikokatalog wird mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Self Assessment-basierten Risikoinventur aktualisiert, bewertet und vom Vorstand verabschiedet. Aus diesem Prozess heraus resultieren diejenigen Risiken, die die Wesentlichkeitskriterien erfüllen. Das Expertengremium Risikoinventur fungiert als übergeordnetes Kontrollgremium der Methodik der Risikoinventur.
Die wesentlichen Risiken werden laufend durch das Risikomanagement überwacht und quartalsweise bzw. in besonderen Fällen adhoc an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert.
Erwartete Verluste werden im finanziellen Ergebnis durch eine angemessene Risikovorsorge bereits erfolgswirksam berücksichtigt, sodass diese kein zusätzliches Risiko begründen. Für nicht erwartete Verluste ist Eigenkapital als Risikopuffer vorzuhalten.
6.3 Risikoberichts- und Messsystem
Alle Elemente werden von prozessualen Vorgaben an Entscheidungskompetenzen und einem Berichtswesen flankiert. Unser Risikoberichtswesen folgt den Grundsätzen der Vollständigkeit, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Konsistenz; die installierten Berichtslinien gewährleisten bestmöglichste Transparenz über alle Risiken.
Das zentrale Messsystem bilden die Verfahren der Risikotragfähigkeit, die im Allgemeinen auf Value at Risk-Konzepten aufbauen.
6.4 Strategie, Verfahren und Leitlinien
Unsere Risikomanagementprozesse sind als Drei-Säulen-Konzept, bestehend aus der Risikotragfähigkeit, aus Stresstests und der Kapitalplanung, aufgebaut.
Adressenausfallrisiken:
Adressenausfallrisiken können als Kredit- oder als Emittentenausfallrisiken auftreten.
Kreditausfallrisiken:
Kreditausfallrisiken beschreiben die Gefahr, dass Kreditnehmer ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen (können) (Bonitätsrisiko) oder sich der Wert von Kreditsicherheiten verschlechtert (Objektrisiko) und daraus finanzielle Verluste erwachsen.
Wir betreiben die beiden Geschäftsfelder Bausparen und Baufinanzieren. Im Bereich Baufinanzieren sind wir auf das Privatkundengeschäft und hier insbesondere auf den Eigennutzer ausgerichtet. Erfahrungsgemäß ist das Kreditausfallrisiko in diesem Kundensegment gering. Gewerbefinanzierungen werden nur in Einzelfällen bei überaus guter Bonität und Besicherung hereingenommen.
Kreditentscheidungen werden auf Grundlage der Kreditnehmereinheit getroffen und fußen im Mengengeschäft grundsätzlich auf einem individuellen Scoringverfahren, das eine Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit in Form eines Ratings und eine Bewertung der Sicherheiten beinhaltet. Dieses Verfahren wurde gemeinsam mit weiteren privaten Bausparkassen und einem externen Projektpartner entwickelt und basiert sowohl auf statistischen Analysen als auch auf validem Expertenwissen. Das eingeführte IRBA-konforme Ratingverfahren für das Mengengeschäft wird laufend überwacht, statistisch validiert und bei Bedarf verbessert. Überfällige Forderungen werden intensiv überwacht. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung einer Risikovorsorge Rechnung getragen. Notleidende Forderungen werden abgeschrieben, wenn deren Uneinbringlichkeit feststeht.
Die Risikobeträge im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden mittels eines Credit Value at Risks portfoliobasiert ermittelt.
Emittentenausfallrisiken:
Emittentenausfallrisiken beschreiben die Gefahr, dass Emittenten bzw. Kontrahenten aus Geldanlagegeschäften ihren Vertragsverpflichtungen bei unveränderter Bonität (Ausfallrisiko) oder aufgrund der Verschlechterung ihrer Bonität (Migrationsrisiko) nicht nachkommen (können).
Wertpapiergeschäfte werden nur zur Zwischenanlage überschüssiger Kollektivmittel in Verbindung mit der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen an die Liquiditätsdeckung getätigt.
Das Emittentenausfallrisiko im Wertpapierbestand wird allein durch die Anlagevorschriften des BauSparkG deutlich eingeschränkt. Die Geldanlage erfolgt auf Basis einer mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Anlagestrategie und unter Einbindung der Konzernrisikosteuerung. Die Anlagestrategie enthält zur zusätzlichen internen Risikobegrenzung Vorgaben hinsichtlich des Kontrahenten- und des Emittentenratings, der absoluten bzw. relativen Volumina, der Laufzeiten sowie der Engagements in bestimmten Ländern. Grundsätzlich ist die Anlagestrategie auf Risikoarmut und Konstanz ausgerichtet. Wertpapiere werden i.A. bis zur Endfälligkeit gehalten. Infolge der eingeschränkten Anlagemöglichkeiten des BauSparkG sowie aufgrund der internen Limitierungen wird das Emittentenausfallrisiko als marginal eingeschätzt.
Die Risikobeträge im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden mittels Value at Risk basierend auf einem Delta-Normal-Ansatz quantifiziert, wobei zur Parametrisierung durch die Konzernsteuerung bereitgestellte externe Bonitätseinstufungen in Verbindung mit Ausfallwahrscheinlichkeit von Standard&Poor‘s herangezogen werden.
Marktpreisrisiken:
Wir sind kein Handelsbuchinstitut. Da wir weder in Fremdwährung Geschäfte abschließen noch mit Aktien oder aktienähnlichen Produkten handeln, besteht das Marktpreisrisiko grundsätzlich in der Veränderung der Marktzinsen (Zinsänderungsrisiko) und der Veränderung der Credit Spreads (Credit Spread-Risiko).
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch:
Das Zinsänderungsrisiko beschreibt die Gefahr marktzinsinduzierter Abweichungen zukünftiger Zinsüberschüsse und ggf. weiterer zinsabhängiger Ergebnisbestandteile von einem zuvor erwarteten Wert (jeweils periodische sowie barwertige Sicht).
Das Zinsänderungsrisiko wird branchentypisch maßgeblich durch das Bausparkollektiv bestimmt. Zum einen sind aktuell durch den nachhaltig niedrigen Anlagegrad erhebliche kollektive Passivüberhänge zu verzeichnen, zum anderen wird die künftige Entwicklung des Kollektivs vom Kundenverhalten beeinflusst. Die vom Marktzins unabhängigen fixen kollektiven Zinsen führen zu einer für Bausparkassen typischen asymmetrischen Risikoposition. Das Bausparkollektiv ist systemimmanent auf Neugeschäft ausgerichtet, Änderungen von Zinskonditionen wirken sich nur mit hoher Trägheit aus. Insofern sind die für Banken entwickelten Risikomodelle nur begrenzt auf Bausparkassen übertragbar.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf der Ebene des Gesamtunternehmens. Oberstes Ziel ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen von Marktzinsveränderungen sowohl auf das GuV-Ergebnis (Zinsüberschuss) als auch auf den Barwert (BaFin-Zinsschock und Value at Risk). Mögliche Steuerungsmaßnahmen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Marktzinssituation und bestehen in erster Linie aus der kurzfristigen Aktiv-Passiv-Steuerung, wie bspw. der verstärkten Umsetzung fristenkongruenter Refinanzierung oder dem Einsatz von Derivaten zu Absicherungszwecken. Da das Bausparkollektiv das Zinsänderungsrisiko maßgeblich beeinflusst, ist auch die langfristig ausgerichtete Kollektivpolitik ein Bestandteil des Risikomanagements. Grundlage bildet ein einzelvertragsbasiertes, über Neugeschäfts- und Verhaltensparameter gesteuertes Kollektivsimulationsmodell.
Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt unter Verwendung einer Standard-Software durch ein marktwert- sowie ein GuV-orientiertes Modell. Beiden Modellen liegt eine einheitliche Zinsbindungsbilanz zu Grunde. Aus den Bestandsfortschreibungen werden für unterschiedliche Szenarien monatsgenaue Cashflows für alle aktivischen, passivischen und außerbilanziellen Bestandspositionen abgeleitet. Die daraus ermittelten Risikogrößen sind wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems.
Credit Spread-Risiken:
Das Credit Spread-Risiko beschreibt die Gefahr einer potenziellen Wertveränderung des Wertpapierbestandes aufgrund einer Veränderung der am Markt verlangten Credit Spreads für die jeweiligen Emittenten/Kontrahenten.
Alle Wertpapiere (Inhaber-, Namenspapiere oder Schuldscheindarlehen) werden in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten. Dementsprechend erfolgen eine Zuordnung zum Anlagevermögen und eine Bewertung zu Anschaffungskosten bzw. nach dem gemilderten Niederstwertprinzip.
Grundsätzlich sind zwar alle Wertpapiere mit Credit Spread-Risiken behaftet. Diese werden jedoch nur ergebniswirksam, wenn die betroffenen Wertpapiere vor ihrer Endfälligkeit veräußert werden oder Abschreibungen auf den Wertpapierbestand vorgenommen werden.
Mit Blick auf das GuV-Ergebnis sind Credit Spread-Risiken daher zu vernachlässigen und spielen im lfd. Geschäftsbetrieb keine Rolle. Im barwertig orientierten Liquidationsfall werden Credit Spread-Risiken über den historischen Value at Risk gemessen.
Ertragsrisiken im Kollektiv:
Ertragsrisiken im Kollektiv beschreiben die Gefahr nicht ausreichend hoher Rückstellungen im Kollektivgeschäft, die für die Inanspruchnahme von Zinsboni und die Abschlussgebührenrückerstattung gebildet werden. Ursächlich für das Risiko sind potenzielle nicht vorhersehbare Veränderungen im Kundenverhalten, die dazu führen können, dass die für die Bemessung der Rückstellungen relevanten Verhaltensparameter unterschätzt wurden.
Für eine möglichst korrekte Prognose der Ausübung der Optionsrechte der Bausparer werden die in der Vergangenheit und aktuell beobachtete Entwicklung des Sparverhaltens, der Darlehensverzichter und der Kündigungsquote ausgewertet und in regelmäßige Kollektivsimulationen integriert. Diese historischen Analysen und Fortschreibungen sind die Grundlage für die jährliche Rückstellungsbildung für Zinsboni und für die Abschlussgebührenrückerstattung.
Durch laufende Analysen des Kundenverhaltens ist eine zeitnahe Überwachung dieser Risiken gewährleistet. Auffällige Abweichungen gegenüber der Planung werden umgehend dem Vorstand mitgeteilt. Maßnahmen zur Gegensteuerung umfassen in erster Linie langfristig wirksame Tarifänderungen.
Die Risikoquantifizierung erfolgt über Szenarien in Form einer Erhöhung der geplanten Rückstellungsverbräuche.
Liquiditätsrisiken:
Liquiditätsrisiken beschreiben die Gefahr, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig bzw. nicht fristgerecht nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) oder die Zahlungsströme nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht in der für die Liquidität notwendigen Qualität/Quantität aufrechterhalten werden können (Fristigkeitsrisiko) oder die hierfür erforderlichen Finanzierungsmittel nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko) bzw. Liquiditätsreservemittel nicht rechtzeitig liquidieren zu können (Marktliquiditätsrisiko). Eine Besonderheit des Bausparwesens stellt die Bedrohung der Zuteilungsfähigkeit innerhalb des Kollektivs dar (Zuteilungsrisiko).
Das Liquiditätsrisiko rührt daher, dass Geldmittel mit einer kürzeren Kapitalbindungsfrist aufgenommen werden als sie angelegt sind. Die Refinanzierungsseite ist gekennzeichnet durch Bauspareinlagen und Tagesgelder; bei der Mittelverwendung dominieren neben der Liquiditätsreserve und der notwendigen Eigenveranlagung ausgereichte Baufinanzierungen.
Wir differenzieren drei Teilbereiche: kurzfristige Liquidität, mittel- bis langfristige Liquidität und die Liquiditätssicherung innerhalb des Kollektivs. Ziel ist es, jederzeit, auch bei angespannter Liquiditätssituation, allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Bezogen auf Liquiditätsrisiken, die sich aus der unterschiedlichen Fristenstruktur der Geldeingänge und der Zahlungsverpflichtungen ergeben, erfolgen laufend Gegenüberstellungen der erwarteten Mittelzu- und abflüsse.
Für die kurzfristige Liquiditätssteuerung erfolgt die Analyse der Geldbewegungen auf Tagesbasis mittels Fälligkeitslisten (Kapital und Zinsen). Aus der Bearbeitung der laufenden Bankkonten wird ein täglicher Liquiditätsstatus erstellt. Dieser bildet die Ausgangsbasis für die operative Liquiditätsdisposition.
Für die Ermittlung des mittel-/langfristigen Liquiditätsrisikos werden vierteljährlich die Liquiditätsquellen bzw. potenziellen Zahlungsmittel (freie Linien, Schuldverschreibungen und sonstige Geldanlagen) zu dem gemäß Planung erwarteten Liquiditätsbedarf bestehend aus Bestandsveränderungen der Bauspareinlagen, Bauspardarlehen, anderen Baudarlehen, Depositen und Verbindlichkeiten ggü. Banken und Institutionelle (saldiert) ins Verhältnis gesetzt.
Die Simulation des Bausparkollektivs wird mittels einer zertifizierten Software durchgeführt, mit der die Konsequenzen unterschiedlichster Verhaltensweisen von Bausparern für die Zuteilungsfähigkeit und Ertragskraft ermittelt werden können. Zur Beurteilung der Qualität und der Risiken des Bausparkollektivs werden laufend bauspartechnische Kennzahlen auf Basis des Bestandes und des erwarteten Neugeschäfts erhoben. Es zeigt für den Planungszeitraum Liquiditätsüberhänge bzw. Refinanzierungsbedarfe auf und führt zu einer konsistenten Liquiditäts- und Refinanzierungssteuerung.
Um auf unerwartete Geldabflüsse kurzfristig reagieren zu können, werden die Inhaberpapiere im Dispositionsdepot (mit genereller Verpfändung) der Deutschen Bundesbank geführt. Hier-durch besteht jederzeit die Möglichkeit, sowohl am Lombard- und Offenmarktgeschäft teilzunehmen als auch die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu nutzen. Darüber hinaus wird laufend der Kontakt zu potenziellen Refinanzierungsgebern gepflegt und auf eine angemessene Diversifizierung geachtet.
Im Rahmen unserer Notfallplanung haben wir einen Katalog Liquidität generierender und Liquidität einsparender Maßnahmen für Krisensituationen erarbeitet.
Die Risikoquantifizierung erfolgt in Form eines Liquidity Value at Risk.
Operationelle Risiken:
Operationelle Risiken beschreiben die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Wir differenzieren die Bestandteile IT-Risiken, Rechtsrisiken, Compliance-Risiken, Kriminalitätsrisiken, Geschäftsprozessrisiken, Personalrisiken, Datenverarbeitungsrisiken, Modellrisiken und Risiken aus höherer Gewalt.
Wir begegnen den unterschiedlichen Ausprägungen des operationellen Risikos durch vielfältige aufbau- und ablauforganisatorische Schutzmaßnahmen sowohl auf Ebene der einzelnen Geschäftsbereiche als auch geschäftsbereichsübergreifend.
Den Aufrechterhalt eines ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme und einer hohen Systemverfügbarkeit erreichen wir durch eine redundante technische Auslegung der IT-Infrastruktur, ein umfangreiches DV-Sicherungskonzept mit Maßnahmen gegen Datenverluste, komplexe Zugriffssysteme zur Vermeidung unberechtigter Zugriffe, Maßnahmen gegen fehlende bzw. mangelnde Dokumentation, Maßnahmen zur Sicherung des Netzwerks, Maßnahmen gegen fehlerhafte Software und Notfallplanungen installiert.
Zur Verhinderung und Reduktion von Rechts-, Compliance- und Kriminalitätsrisiken haben wir unsere Zentralstelle Recht/Compliance/Beschwerdemanagement eingerichtet. Sie ist in alle Projekte zur Erstellung und Änderung interner Regelungen, zur Umsetzung rechtlicher Neuerungen und hinsichtlich des Beschwerdemanagements eingebunden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen u.a. direkt in die fortlaufende Gefährdungsanalyse ein. Zur Prävention im Sinne der Rechts- und Compliance-Regelungen werden alle betroffenen Mitarbeiter regelmäßig in den Themenbereichen Geldwäsche, strafbare Handlungen, Terrorismusfinanzierung, Betrugsprävention und Datenschutz geschult. Regelmäßig wird das Beschwerdeaufkommen betreffend Geschäftspartner und Beschwerdegründe ausgewertet. Eine Whistleblower-Hotline ist eingerichtet.
Dem Fehlerrisiko aus der Abwicklung von Geschäftsprozessen begegnen wir mit umfangreichen Plausibilitätskontrollen und Kompetenzregelungen, die grundsätzlich DV-seitig hinterlegt sind. Hierzu zählen wir auch unsere schriftlich fixierte Ordnung für Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten sowie eine laufende Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation an die aktuelle Prozesslandkarte.
Möglichen Personalrisiken wirken wir u.a. durch ein nachhaltiges Personalmanagement, zahl-reiche Sozialleistungen, individuelle Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle und Personalentwicklungsmaßnahmen entgegen. Darüber hinaus überwacht die Personalabteilung laufend Frühwarnindikatoren wie die Fluktuation, Krankenstand, Stellenplan-Adäquanz, Gleitzeit- und Überstundenkonten und die Altersstruktur. Dem Entstehen von Schlüsselpositionen wird durch entsprechende Vertretungsregelungen auf allen Funktionsebenen vorgebeugt.
Modellrisikovermeidung betreiben wir dadurch, dass unsere Modelle vor ihrer Anwendung mit Hilfe empirischer Daten getestet und plausibilisiert werden. Bevor Modelle zur Anwendung kommen, werden sie in einer Expertenrunde diskutiert und beschlossen.
Gegen Risiken aus höherer Gewalt haben wir entsprechende Notfallpläne im Rahmen unseres betrieblichen Kontinuitätsmanagement etabliert. Soweit ökonomisch sinnvoll, versichern wir uns zusätzlich extern.
Neben diesen bereits installierten präventiven Maßnahmen wird eine Schadensfalldatenbank gepflegt, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln.
Der Risikobetrag, mit dem das operationelle Risiko in die Risikotragfähigkeit einfließt, ist der Operational Value at Risk. Er basiert auf einer Poisson-verteilten Schadensanzahl und einer logarithmisch normalverteilten Schadenshöhe.
Länder- und Konzentrationsrisiken:
Länderrisiken beschreiben die Gefahr potenzieller Verluste durch Geschäftstätigkeit im Ausland. Das Länderrisiko inkludiert das Konvertierungs-, Transfer- und Staatsausfallrisiko. Da unser Kreditgeschäft auf Deutschland fokussiert ist, kann ein Länderrisiko nur dann für uns schlagend werden, sofern wir Wertpapiere von im Ausland ansässigen Emittenten erwerben. Aufgrund unserer restriktiven, sicherheitsorientierten Anlagepolitik wird die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes durch negative politische/wirtschaftliche Entwicklungen bei Auslandsengagements als sehr gering eingeschätzt. Darüber hinaus erfolgen die Steuerung sowie die Einbindung der Länderrisiken in die Risikotragfähigkeit und in unsere Stresstests als inhärenter Teil des Emittentenausfallrisikos.
Konzentrationsrisiken beschreiben die Gefahr von Klumpenbildungen in Bezug auf einen Risikofaktor oder Kontrahenten bzw. auf eine stark korrelierte Gruppe von Risikofaktoren oder Kontrahenten (Intra- als auch Inter-Risikokonzentrationen). Wesentliche Konzentrationsrisiken können für uns prinzipiell im Bereich der Adressenausfallrisiken auftreten (Intra-Risikokonzentration), beispielsweise in Bezug auf regionale Konzentrationen von Kreditengagements oder Wertpapieranlagen. Die Steuerung dieser potentiellen Klumpenrisiken sowie die Einbindung in die Risikotragfähigkeit und in die Stresstests erfolgen daher innerhalb des Kreditausfall- bzw. Emittentenausfallrisikos.
6.5 Angemessenheit des Risikomanagementverfahrens
Wir erachten das beschriebene Risikomanagementsystem für angemessen, um die in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehenden aktuellen und künftigen Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu beurteilen und zu überwachen und geeignete Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Risikomanagementsystem ist in Bezug auf das mit der Geschäftsstrategie einhergehende Risikoprofil grundsätzlich angemessen und wirksam. Die weiteren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation unter Berücksichtigung der Komplexität und des Risikogehalts der betriebenen Geschäfte werden erfüllt.
Das Risikomanagementsystem ist so ausgerichtet, dass alle gesetzlichen Anforderungen entsprochen wird. Dies ist von den Wirtschaftsprüfern in ihrem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 31.12.2017 bestätigt.
6.6 Konzise Risikoerklärung
Die ALTE LEIPZIGER Bauspar AG ist ein Spezialkreditinstitut, dessen Geschäftstätigkeit dem BauSparkG entspricht. Geschäftsschwerpunkte sind das Bausparen und die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen rund um das privat genutzte Wohneigentum.
Die ALTE LEIPZIGER Bauspar AG ist strategisch ausgerichtet als Bausparpartner des renommierten und unabhängigen ALTE LEIZIGER-HALLESCHE Versicherungskonzern; das Aktienkapital der Bausparkasse liegt in dessen Hand. Unsere Risikosituation ist daher durch kollektives und außerkollektives Baufinanzierungsgeschäft determiniert.
Die Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus, die in ihrer Gesamtheit das im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehende Risikoprofil der Bausparkasse determinieren. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit unter dem Fortführungsaspekt nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar.
Unser Leitungsorgan hält daher fest, dass in der Geschäftsausrichtung und -planung erkennbare Risiken im Risikomanagementsystem angemessen berücksichtigt und unerwartete Verluste durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind. Der festgelegte Risikoappetit wurde nicht überschritten.
Die Messung und Beurteilung bestehender und zukünftiger Risiken zeigten bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Auffälligkeiten, die unsere zukünftige Entwicklung nachhaltig gefährden könnten.
Die wichtigsten regulatorischen Kennzahlen sind:
Kennzahlen | per 31.12.2016 | per 31.12.2017 |
Harte Kernkapitalquote | 25,9% | 26,4% |
Kernkapitalquote | 25,9% | 26,4% |
Gesamtkapitalquote | 25,9% | 26,4% |
Verschuldungsquote | 3,7 | 3,7 |
Liquiditätsdeckungsquote | 924% | 269% |
6.7 Leitungs- und Aufsichtsfunktionen der Mitglieder des Leitungsorgans
Die beiden Mitglieder der Geschäftsführung bekleiden keine über ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder hinausgehenden Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei anderen Unternehmen.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates liegen nur Mandate innerhalb der Grenzen des §25d (3a) KWG vor:
Angaben per 31.12.2017 | Anzahl an Leitungsfunktionen | Anzahl an Aufsichtsfunktionen |
Vorstandsmitglieder | ||
Stephan Buschek | 1 | – |
Dr. Reinhard Schlenke (bis 30.06.2017) | 1 | – |
Dr. Holger Lindner (seit 01.07.2017) | 1 | – |
Aufsichtsratsmitglieder | ||
Dr. Walter Botermann | 3 | 6 |
Christoph Bohn | 3 | 3 |
Wiltrud Pekarek | 3 | 2 |
Martin Rohm | 3 | 6 |
Karl-Heinz Fischer | – | 1 |
Eva Frauendorfer | – | 1 |
Gem. Tz. 57 der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2016/11 vom 08.04.2017 ist die Nennung der Leitungs- und Aufsichtsmandate unabhängig davon zu sehen, ob es sich um ein Mandat in einem Gruppenunternehmen handelt.
6.8 Strategie zur Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans
Die Auswahlstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans ist neben den gesetzlichen Re-gelungen des AktG und des KWG bzw. BauSparkG in den Geschäftsordnungen der zum Leitungsorgan zählenden Gremien verankert. Sie lehnt sich an die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der Fassung vom 05.05.2015 an.
Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemein-sam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei Erstbestellungen von Vorstandsmitgliedern soll die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung darf nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Alle Mitglieder des Leitungsorgans erfüllen die gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen an die fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, das Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten und die zeitliche Verfügbarkeit gemäß KWG. Die Mitglieder unseres Vorstands verfügen über langjährige Erfahrung im Bausparkassengeschäft.
Mitglieder des Aufsichtsrates, die keine Mitarbeitervertreter sind, sind bzw. waren langjährig in der Geschäftsführung von Versicherungsunternehmen tätig, waren langjährig Mitglied von Vorständen und/oder Aufsichtsräten von Versicherungsunternehmen (zum Teil in verschiedenen Funktionen und verschiedenen Häusern oder als Vorsitzender) und verfügen über Sachverstand u.a. auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Ihre detaillierten Lebensläufe werden auf der Internetseite des ALTE LEIZIGER-HALLESCHE Konzerns vorgestellt.
Gem. Tz. 58 der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2016/11 vom 08.04.2017 sind absehbare Änderungen der dargestellten Gesamtzusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat offen zu legen. Hr. Dr. Botermann wird mit Ablauf der Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat niederlegen, da er altersbedingt zum 30. Juni 2018 aus dem Vorstand der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung, der HALLESCHE Krankenversicherung sowie der ALTE LEIPZIGER Holding ausscheidet.
6.9 Diversitätsstrategie und Zielvorgaben
Unsere Diversitätsstrategie ergibt sich aus der Diversitätsstrategie des ALTE LEIZIGER-HALLESCHE Konzerns, die den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der Fassung vom 05.05.2015 entspricht.
Gem. Tz. 58 der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2016/11 vom 08.04.2017 ist insbesondere die Geschlechterdiversität zu analysieren. Danach achtet der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfalt und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Zum 31.12.2017 wurden nachstehende Werte erreicht: Aufsichtsrat 33%, Vorstand 0% (unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslage), erste Führungsebene 15% und zweite Führungsebene 12%. Als verbindliche Zielgröße für die Erreichung des Frauenanteils bis zum 30.06.2022 wurden entsprechend der Hierarchieebenen nachfolgende Werte festgelegt: Aufsichtsrat 33%, Vorstand 0% (unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslage), erste Führungsebene 15% und zweite Führungsebene 29%. Die Zielquoten werden wir im Rahmen der Fluktuation umsetzen.
Weitere Diversitätsstrategien sind durch unseren allgemein gültigen Kodex für integre Handlungsweisen verankert, der jeden Mitarbeiter zur Unterlassung von Diskriminierungen aller Art auffordert.
6.10 Ausschüsse
Unser Aufsichtsrat hat Ausschüsse für Personal, Kapitalanlagen und Produkte eingerichtet. Die Anforderungen an die Besetzung der Ausschüsse gemäß §25d (7) KWG sowie die Anforderungen nach §25d (8) bis (12) KWG sind eingehalten.
Wir verfügen über einen separaten Risikoausschuss, dessen Zusammensetzung, Funktion und Tagungsfrequenz in einer Arbeitsanweisung festgehalten sind. Der Risikoausschuss ist das zentrale fachübergreifende Gremium zur Risikoüberwachung, -bewertung und -steuerung. Er setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands, dem Bereichsleiter Controlling, dem Leiter der Stabsstelle Risikomanagement, der Bereichsleiterin Interne Revision, einem Mitarbeiter des Teilbereichs Bauspartechnik sowie bei Bedarf weiteren Mitarbeitern zusammen. Er tagt mindestens vierteljährlich unter Leitung der Stabstelle Risikomanagement und erörtert die aktuelle Risikosituation, verabschiedet die verschiedenen Risikoberichte und ergreift ggf. notwendige Risikosteuerungsmaßnahmen.
Im Berichtszeitraum tagte der Risikoausschuss viermal.
6.11 Informationsfluss an das Leitungsorgan
Unsere implementierten Berichtslinien sind im Arbeitshandbuch zum Risikomanagement geregelt. Es ist Tz. 60 der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2016/11 vom 08.04.2017 zu beachten.
Das risikorelevante Berichtswesen an Vorstand und Aufsichtsrat ist eng mit der Risikomessung/-überwachung verzahnt, die quartalsweise stattfindet.
Ausgangspunkt ist der quartalsweise erstellte allgemeine Risikobericht. Er enthält für alle wesentlichen Risikokategorien den Risikobeitrag, das zugeordnete Risikolimit, den Beanspruchungsgrad der Risikodeckungsmasse, die Auslastung des Risikodeckungspotenzials, diverse Risikofrühwarnindikatoren inkl. Grenzwerte und ggfs. eine qualitative Kommentierung, jeweils für den Going Concern- und Gone Concern-Ansatz im Normal- und Stressszenario. Außerdem enthalten sind die Gesamtbetrachtung der Risikotragfähigkeit sowie der Gesamtbankstresstest. Die Adressaten des Berichts sind der Vorstand in Verbindung mit dem Risikoausschuss, nachgelagert dann der Aufsichtsrat.
Für die wesentlichen Risiken werden darüber hinaus detaillierte Einzelrisikoberichte erstellt, die direkt an den Vorstand adressiert sind (monatlich zum Kreditrisiko, quartalsweise zum Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko sowie jährlich zum operationellen Risiko).
Neben der turnusgemäßen Berichterstattung gibt es bei Auftreten neuer Risiken, bei signifikanter Erhöhung der Risikobeiträge bekannter Risiken oder bei Nichteinhaltung von Risikolimiten bzw. Grenzwerten Eskalationsmechanismen in Verbindung mit einer unverzüglichen adhoc-Berichterstattung an den Vorstand, der ggfs. auch den Aufsichtsrat informiert.
Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat liegt in der Verantwortung des Vorstands und erfolgt daher auch stets über ihn. Der Vorstand berichtet turnusgemäß quartalsweise sowie darüber hinaus anlassbezogen an den Aufsichtsrat.
Aufbau und Inhalte der Risikoberichte werden mit dem Vorstand abgestimmt.
7 Anwendungsbereich (Art. 436)
Wir erfüllen die aufsichtlichen wie handelsrechtlichen Anforderungen auf Einzelbasis. Der Konsolidierungskreis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke ist identisch.
8 Eigenmittel (Art. 437)
8.1 Eigenmittelstruktur
Die Berechnung der Eigenmittel wird entsprechend der Regelungen der CRR durchgeführt. Die Offenlegung erfolgt gemäß Art. 437 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission vom 20.12.2013 und der darin enthaltenen Muster für die Offenlegung.
Unser Grundkapital in Höhe von 8.832 TEUR wird zu 100% von der ALTE LEIPZIGER Holding Aktiengesellschaft gehalten. Es ist eingeteilt in 17.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Zum 31.12.2017 beträgt das Agio in Verbindung mit dem Grundkapital 34.066 TEUR.
Gemäß Art. 3 in Verbindung mit Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission vom 20.12.2013 entsprechenden Methode der Bilanzabstimmung setzen sich die Eigenmittel zum 31.12.2017 wie folgt zusammen:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Eigenmittelbestandteile | Verweis auf Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
Gezeichnetes Kapital | 8.832 | Art. 26 (1) lit a |
Mit gezeichnetem Kapital verbundene Agio | 34.066 | Art. 26 (1) lit b |
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §340 HGB | 19.100 | Art. 26 (1) lit f |
Einbehaltene Gewinne | 1.404 | Art. 26 (1) lit c |
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen | 63.402 | Summe |
Regulatorische Anpassungen | ||
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge (IRBA-Wertberichtigungsfehlbetrag) | -755 | Art. 36 (1) lit d |
Immaterielle Vermögensgegenstände | -883 | Art. 36 (1) lit b |
Hartes Kernkapital (CET1) | 61.764 |
Die Eigenmittel nach CRR bestehen ausschließlich aus hartem Kernkapital. Zusätzliches Kapital und Ergänzungskapital liegen nicht vor.
8.2 Beschreibung der Hauptmerkmale
Gemäß Art. 3 in Verbindung mit Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission vom 20.12. 2013 sind die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente offenzulegen.
Dies betrifft unser Grundkapital, das per 31.12.2017 folgende Hauptmerkmale besitzt:
Nr. | Merkmal | Ausprägung |
1 | Emittent | ALTE LEIPZIGER Bauspar AG |
2 | Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) | k. A. |
3 | Für das Instrument geltendes Recht | Deutsches Recht |
Aufsichtliche Behandlung | ||
4 | CRR-Übergangsregelungen | Hartes Kernkapital |
5 | CRR-Regelungen nach der Übergangszeit | Hartes Kernkapital |
6 | Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene | Solo |
7 | Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) | Grundkapital |
8 | Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) | k. A. |
9 | Nennwert des Instruments | 8.832 TEUR |
9 a | Ausgabepreis | k. A. |
9 b | Tilgungspreis | k. A. |
10 | Rechnungslegungsklassifikation | Aktienkapital |
11 | Ursprüngliches Ausgabedatum | k. A. |
12 | Unbefristet oder mit Verfalltermin | Unbefristet |
13 | Ursprünglicher Fälligkeitstermin | Keine Fälligkeit |
14 | Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht | Nein |
15 | Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag | k. A. |
16 | Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar | k. A. |
Coupons/Dividenden | ||
17 | Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen | Variabel |
18 | Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex | k. A. |
19 | Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ | Nein |
20 a | Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) | Gänzlich diskretionär |
20 b | Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) | Gänzlich diskretionär |
21 | Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes | Nein |
22 | Nicht kumulativ oder kumulativ | Nicht kumulativ |
23 | Wandelbar oder nicht wandelbar | Nicht wandelbar |
24 | Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung | k. A. |
25 | Wenn wandelbar: ganz oder teilweise | k. A. |
26 | Wenn wandelbar: Wandlungsrate | k. A. |
27 | Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ | k. A. |
28 | Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird | k. A. |
29 | Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird | k. A. |
30 | Herabschreibungsmerkmale | Nein |
31 | Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung | k. A. |
32 | Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise | k. A. |
33 | Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend | k. A. |
34 | Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung | k. A. |
35 | Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) | k. A. |
36 | Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente | Nein |
37 | Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen | Nein |
Die Bedingungen der begebenen Aktien stehen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes.
Die Abzugsposten vom harten Kernkapital sind der negative Betrag aus der Berechnung der erwarteten Verluste gem. Art. 36 (1) lit d in Höhe von 755 TEUR und die immateriellen Vermögensgegenstände gem. Art. 36 (1) lit b in Höhe von 883 TEUR. Weitere Beschränkungen liegen nicht vor.
Die Kapitalquoten werden CRR-konformen auf Basis der dargestellten anerkennungsfähigen Eigenmittelbestandteile berechnet.
9 Eigenmittelanforderung (Art. 438)
9.1 Angemessenheit des internen bzw. ökonomischen Kapitals
Art. 438 lit a verpflichtet die Institute im Rahmen der Offenlegung, die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen des Art. 92 sowie der geforderten Verfahren zur Angemessenheit des internen Kapitals gemäß Art. 73 der Richtlinie 2013/36/EU nachzuweisen.
Art. 73 der Richtlinie 2016/36/EU vom 26.06.2013 fordert von den Instituten wirksame Strategien und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals unter Berücksichtigung des Gesamtrisikoprofils. Danach haben die Institute auf Grundlage ihres Gesamtrisikoprofils jederzeit sicherzustellen, dass genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist.
Kernelement unseres Risikomanagementsystems ist die quartalsweise Risikotragfähigkeitsanalyse. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn die Risikobeiträge der als wesentlich definierten Risiken durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt sind.
Per 31.12.2017 sind folgende Risiken für die Geschäftstätigkeit wesentlich: Adressausfallrisiken in den Ausprägungen Kreditausfallrisiken und Emittentenausfallrisiken (inkl. Konzentrationsrisiken und Länderrisiken im Wertpapiergeschäft), Marktpreisrisiken in den Ausprägungen Zinsänderungsrisiken und Credit Spread-Risiken, Ertragsrisiken im Kollektiv, Liquiditätsrisiken und Operationelle Risiken.
Wir sehen im Rahmen der Risikotragfähigkeit die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Beachtung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen als ihr vorrangiges Ziel an (Going Concern). Ergänzend hierzu wird die Gesamtrisikoposition und das Risikodeckungspotenzial im Sinne einer Liquidationssicht (Gone Concern) analysiert. Der Gone Concern stellt eine einzuhaltende Nebenbedingung dar. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Ansätze:
Gone Concern | Going Concern | |
Steuerungskreis | Ergänzender Steuerungskreis | Primärer Steuerungskreis |
Konzept | Befriedigung der Fremdkapitalgeber bei einer fiktiven Liquidation | Fortbestand unter Einhaltung der Mindestkapitalanforderung |
Risikodeckungspotenzial | Kleinerer Betrag aus CRR-Eigenmittel und Liquidationsbarwert | CRR-Eigenmittel abzüglich der CRR-Eigenmittelanforderung unter Berücksichtigung der Untergrenze gem. Art. 500 (1) lit b. zuzüglich Gewinnvortrag und 80% des erwarteten Ergebnisses |
Risikodeckungsmasse | 90% des Risikodeckungspotenzials für das Normalszenario; 100% für Stressbetrachtungen | 90% des Risikodeckungspotenzials für das Normalszenario; 100% für Stressbetrachtungen |
Risikoquantifizierung | Value at Risk-basiert, barwertig | Value at Risk-basiert, periodisch GuV-orientiert |
Konfidenzniveau | 99,9% | 95,0% |
Risikohorizont | Zwölf Monate rollierend | |
Diversifikation | Keine Diversifikationseffekte |
Mittels eines Ampelsystems wird die Limitauslastung visualisiert. Neben der Risikotragfähigkeitsberechnung werden mindestens quartalsweise vielfältige Überwachungskennzahlen bzw. Risikofrühwarnindikatoren für die einzelnen Risikokategorien analysiert. Sie sind ebenso mit Grenzwerten und einem Ampelsystem versehen.
Unsere Risikotragfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt im Berichtszeitraum gegeben. Dies gilt gleichermaßen für den Going- und den Gone Concern-Ansatz. Eventuelle risikomindernde Korrelationseffekte wurden hierbei nicht berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit zum 31.12.2017 zeigt folgendes Bild:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Gone Concern | Going Concern |
Risikodeckungspotenzial | 61.764 | 6.236 |
Risikodeckungsmasse | 55.588 | 5.612 |
Gesamtrisiko | 37.089 | 2.536 |
Adressenausfallrisiko | 1.809 | 1.196 |
Marktpreisrisiko | 31.249 | 192 |
Ertragsrisiko im Kollektiv | 2.983 | 402 |
Liquiditätsrisiko | 0 | 0 |
Operationelles Risiko | 1.049 | 746 |
Beanspruchung Risikodeckungsmasse | 66,7% | 45,2% |
Auslastung Risikotragfähigkeit | 60,0% | 40,7% |
Mit Blick auf die von Unsicherheit geprägte gesamtwirtschaftliche Entwicklung erstellen wir mindestens einmal jährlich verschiedene Prognoserechnungen für die kommenden fünf Geschäftsjahre. Basis für diese Prognoserechnungen sind der Business-Plan der Bank sowie die aktuelle Zinsprognose. Dabei wird u.a. die Einhaltung der aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen im Planungshorizont prognostiziert.
9.2 Angemessenheit der regulatorischen Eigenmittelausstattung
Art. 438 lit b verpflichtet die Institute im Rahmen der Offenlegung die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen des Art. 92 sowie der geforderten Verfahren zur Angemessenheit des regulatorischen Kapitals gemäß Art. 73 der Richtlinie 2013/36/EU nachzuweisen.
Der maßgebliche Gesamtrisikobetrag leitet gemäß Art. 92 (3) sich in unserem Fall aus den Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko gemäß Teil 3 Titel II CRR und den Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko gemäß Teil 3 Titel III CRR ab. Marktpreisrisikopositionen bestehen im Berichtsjahr nicht.
Bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken aus dem Baudarlehens-geschäft verwenden wir einen auf internen Ratings basierten Ansatz (IRBA) für das Mengengeschäft (IRBA-Mengengeschäft). Die erteilte Zulassung bezieht sich auf die Verwendung eigener Schätzungen der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeiten, der prognostizierten Verlustquoten bei Ausfall und der prognostizierten Konversionsfaktoren im Rahmen von Score-Karten im Kollektivgeschäft sowie im außerkollektiven Geschäft. Die anderen Forderungsklassen werden gemäß Art. 150 zeitlich unbefristet von der Anwendung des IRBA im Sinne des Partial Use ausgenommen und gemäß den Vorschriften des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA) bewertet.
Das verbleibende nicht im IRBA-abbildbare Mengengeschäft ist der Forderungsklasse „Sonstige Positionen“ zugeordnet ab und erhält nach Art. 134 ein Risikogewicht von 100% (zukünftig mit 75%); mit Ausnahme der Forderungen aus Abschlussgebühren, die die Forderungsklasse „KSA-Mengengeschäft“ bilden.
Die Eigenmittelanforderung für das Kreditrisiko verteilt sich per 31.12.2017 wie folgt auf die Forderungsklassen:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | risikogewichtete Aktiva | Eigenmittelanforderung |
IRBA-Forderungsklasse | |||
Mengengeschäft (IRBA) | 1.492.569 | 167.940 | 13.435 |
KSA-Forderungsklasse | |||
Staaten/Zentralbanken | 26.874 | 0 | 0 |
Reg./Lok. Gebietskörperschaften | 94.849 | 0 | 0 |
Institute | 25.700 | 5.140 | 411 |
Unternehmen | 1.396 | 1.063 | 85 |
Mengengeschäft (KSA) | 2.397 | 1.798 | 144 |
Ausgefallene Positionen | 0 | 0 | 0 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 11.880 | 950 |
Beteiligungen | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Positionen | 16.910 | 16.910 | 1.353 |
Summe | 1.779.494 | 204.731 | 16.378 |
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | risikogewichtete Aktiva | Eigenmittelanforderung |
Mengengeschäft (IRBA) | |||
Mengengeschäft (grundpfandrechtlich) – durch Immobilien besichert | 1.323.268 | 145.790 | 11.663 |
Mengengeschäft (sonstige) – keine KMU | 169.301 | 22.150 | 1.772 |
Summe | 1.492.569 | 167.940 | 13.435 |
* Korrelationsklasse gem. Art. 154 (1) bis (4)
Für operationelle Risiken wird der Basisindikatoransatz (BIA) gemäß Art. 315 angewendet. Per 31.12.2017 errechnet sich ein Risikopositionsbetrag von 28.927 TEUR bzw. eine Eigenmittelanforderung in Höhe von 2.314 TEUR.
Der Gesamtrisikobetrag liegt bei 233.658 TEUR. Mittels des Kapitalkoeffizienten von 8% errechnet sich eine Eigenmittelanforderungen in Höhe von 18.693 TEUR. Gem. Art. 92 (1) müssen zu jedem Zeitpunkt eine harte Kernkapitalquote von mindestens 4,5%, eine Kernkapitalquote von mindestens 6,0% und eine Gesamtkapitalquote von mindestens 8,0% eingehalten werden. Diese Anforderungen waren im gesamten Jahr 2017 erfüllt.
Für das Berichtsjahr ist zusätzlich ein Kapitalerhaltungspuffer gem. §10c KWG in Höhe von 1,25% des Gesamtrisikobetrags einzuhalten. Dies führt zu einer zusätzlichen Anforderung an hartem Kernkapital von 2.921 TEUR. Diese Anforderung war im gesamten Jahr 2017 eingehalten.
Zum 31.12.2017 beträgt der institutsspezifische antizyklische Kapitalpuffer 0,02%. Daraus resultiert dementsprechend eine weitere Anforderung an hartem Kernkapital von 43 TEUR. Auch diese war zum 31.12.2017 und auch im Jahresverlauf eingehalten.
Seit dem Jahresende 2016 sind gemäß Allgemeinverfügung der BaFin vom 23.12.2016 zusätzliche Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vorzuhalten. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieses Eigenmittelzuschlags sind die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung auf den Barwert der mit einem Zinsänderungsrisiko behafteten Geschäfte, die sich zum Zeitpunkt der Berechnung im Bestand des Anlagebuchs befinden. Zum Stichtag 31.12.2017 betrug der hieraus resultierende Eigenmittelzuschlag 1,9% des Gesamtrisikobetrags. Es errechnet sich eine zusätzliche Eigenmittelanforderung von 4.440 TEUR, wobei die Struktur aus Art. 92 (1) beizubehalten ist. Diese Anforderung war im gesamten Jahr 2017 abgedeckt.
Ein anderweitig lautender SREP-Bescheid lag zum 31.12.2017 nicht vor.
Wir haben gem. der Übergangsbestimmung in Art. 500 (1) lit b bis zum 31.12.2017 die Einhaltung der prozentualen Untergrenze (Basel-I-Floor von 80%) quartalsweise nachzuweisen. Zum 31.12.2017 ist eine Untergrenze von 59.451 TEUR für die gesamte Eigenmittelanforderung einzuhalten, woraus sich ein zusätzlicher Eigenmittelbedarf in Höhe von 33.354 TEUR errechnet. Im Berichtsjahr wurde diese Vorgabe zu den jeweiligen Quartalsstichtagen ebenfalls erfüllt.
Aus Verhältnis von hartem Kernkapital und Gesamtrisikobetrag errechnet sich gem. Art. 92 (2) lit a bis c zum 31.12.2017 eine harte Kernkapitalquote von 26,4%. Die harte Kernkapitalquote, die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote sind identisch.
10 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Wir sind zum 31.12.2017 keinem Gegenparteienausfallrisiko gemäß Art. 439 ausgesetzt, da wir keine diesbezüglichen Geschäfte tätigen.
11 Kapitalpuffer (Art. 440)
Gem. §10d KWG ist ein antizyklischer Kapitalpuffer einzuhalten.
Der durch die BaFin festgelegte inländische Kapitalpuffer für Deutschland beträgt zum 31.12.2017 0% bezogen auf den Gesamtrisikobetrag.
Die Institute ermitteln den Prozentsatz des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers nach §10d Absatz 2 KWG als gewichteten Durchschnitt aus den in den einzelnen Ländern, in denen die wesentlichen Kreditrisikopositionen (hier: CRR-Begriff; entspricht „maßgebliche Risikoposition“ gem. SolvV/KWG) des Instituts zuzuordnen sind, festgelegten antizyklischen Kapitalpufferquoten. Für 2017 gilt eine Höchstgrenze von 1,25%.
Die Zuordnung des Sitzlands richtet sich nach dem sog. Belegenheitsort, d.h. der Ort, am dem das Risiko der Position wirtschaftlich angesiedelt ist.
Wesentlichen Kreditrisikopositionen bzw. die relevanten Forderungsklassen sind in §36 SolvV definiert. Dies betrifft die Forderungsklassen des Art. 112 ab lit. g, soweit sie für Kreditrisiken mit Eigenmittel zu unterlegen sind (auch 0%-Gewichte). In unserem Fall sind dies die Forderungsklassen Unternehmen, Mengengeschäft, gedeckte Schuldverschreibungen und sonstige Positionen.
Diese Länderverteilung der wesentlichen Kreditrisikopositionen und die berechnete Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers haben die Institute entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1555/2015 vom 28.05.2015 in Verbindung mit den FAQ der BaFin vom 12.08.2016 offen zu legen , auch wenn dieser mit 0% resultiert.
Zum 31.12.2017 verteilen sich die für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen wie folgt auf Länder:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Unternehmen | Mengengeschäft (IRBA + KSA) | Gedeckte Schuldverschreibungen | Sonstige Positionen | Gesamt | Anteil | Antizyklischer Kapitalpuffer |
Deutschland | 1.396 | 1.492.230 | 68.674 | 16.910 | 1.579.210 | 96,76% | 0,00% |
Frankreich | 0 | 16 | 25.124 | 0 | 25.140 | 1,54% | 0,00% |
Niederlande | 0 | 170 | 0 | 0 | 170 | 0,01% | 0,00% |
Italien | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0,00% | 0,00% |
Dänemark | 0 | 30 | 0 | 0 | 30 | 0,00% | 0,00% |
Belgien | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 0,00% | 0,00% |
Luxemburg | 0 | 41 | 10.000 | 0 | 10.041 | 0,62% | 0,00% |
Norwegen | 0 | 149 | 15.000 | 0 | 15.149 | 0,93% | 2,00% |
Schweden | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0,00% | 2,00% |
Österreich | 0 | 320 | 0 | 0 | 320 | 0,02% | 0,00% |
Schweiz | 0 | 447 | 0 | 0 | 447 | 0,03% | 0,00% |
Großbritannien | 0 | 904 | 0 | 0 | 904 | 0,06% | 0,00% |
USA | 0 | 334 | 0 | 0 | 334 | 0,02% | 0,00% |
Kanada | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0,00% | 0,00% |
Mexiko | 0 | 310 | 0 | 0 | 310 | 0,02% | 0,00% |
Kolumbien | 0 | 7 | 0 | 0 | 7 | 0,00% | 0,00% |
Summe | 1.396 | 1.494.966 | 118.799 | 16.910 | 1.632.070 | 100% | 0,02% |
Der von uns einzuhaltende institutsspezifische antizyklische Kapitalpuffer errechnet sich aus obiger Tabelle mit 0,02%. Daraus resultiert dementsprechend eine weitere Kapitalanforderung von 43 TEUR. Diese war zum 31.12.2017 eingehalten.
12 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Art. 441)
Wir sind keine global systemrelevante Bank und daher nicht von dieser Offenlegungsvorschrift betroffen.
13 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
13.1 Überfällige und notleidende Engagements
Unter Engagements, die „überfällig“ sind, werden Kundenbeziehungen im Mengengeschäft verstanden, deren Zahlungsrückstand mindestens 100 EUR beträgt (interne Ratingklassen 5 a und 5 b).
„Notleidende“ Engagements müssen seit 90 aufeinander folgenden Kalendertagen überfällig sein (interne Ratingklasse 5 c), damit diese als Ausfall gewertet werden. Daneben kann auch die drohende Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen den Ausfall des Kreditnehmers begründen.
13.2 Methoden der Kreditrisikoanpassung
Im Rahmen der normalen Kreditbestandsbearbeitung führen negative SCHUFA-Nachmeldungen oder anderweitig bekannt gewordene Informationen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Darlehensnehmer hinweisen, zu einer Überprüfung des Kreditengagements. Des Weiteren wird, soweit nicht aufgrund besonderer Ereignisse eine hierauf abgestellte Überprüfung erfolgt, jährlich eine bundesweite Marktschwankungsanalyse in Bezug auf die besicherten Objekte durchgeführt. Spätestens mit der Feststellung eines Ausfalls und der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen wird das Kreditengagement gekündigt und an die Problemkreditbearbeitung zum Zweck der Sicherheitenverwertung abgegeben.
Die mögliche Bildung einer Einzelwertberichtigung (EWB) wird spätestens im Zuge der Kreditkündigung geprüft. Grundlage hierfür ist der festgestellte Verkehrswert. Nach Abzug der übrigen Sicherheiten ergibt sich der Einzelwertberichtigungsbedarf durch den rechnerischen Vergleich von Darlehenssaldo und 70% des grundpfandrechtlich besicherten Beleihungswerts, sofern dieser nicht durch Zusatz- und Ersatzsicherheiten gedeckt ist.
Der Einzelwertberichtigungsbedarf wird monatlich aktualisiert, soweit Zahlungsbewegungen zu einer Veränderung im Kontosaldo geführt haben oder die Sicherheiten aufgrund aktueller Erkenntnisse neu bewertet werden müssen.
Pauschalwertberichtigungen (PWB) werden für bestehende, aber noch nicht erkennbare Ausfallrisiken im Kreditgeschäft auf der Basis der steuerlich anerkannten Höchstbeträge gebildet.
Diese orientieren sich am Verhältnis der historischen durchschnittlichen Kreditausfälle zu den historischen durchschnittlichen Kreditvolumina. Pauschalwertberichtigungen sind einzelnen Kreditengagements nicht direkt zuordenbar.
13.3 Aufteilung nach Forderungsklassen
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der Risikopositionen auf Forderungsklassen vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | Durchschnittliche Risikoposition | Risikogewicht |
IRBA-Forderungsklassen | |||
Mengengeschäft | 1.492.569 | 1.461.279 | — |
KSA-Forderungsklassen | |||
Staaten/Zentralbanken | 26.874 | 33.022 | 0% |
Reg./Lok. Gebietskörperschaften | 94.849 | 97.782 | 0% |
Institute | 25.700 | 45.280 | 20% |
Unternehmen | 1.396 | 1.178 | 100% |
Mengengeschäft | 2.397 | 2.239 | 100% |
Ausgefallene Positionen | 0 | 0 | 150% |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 129.052 | 10% |
Beteiligungen | 0 | 0 | 100% |
Sonstige Positionen | 16.910 | 15.879 | 100% |
Summe | 1.779.494 | 1.784.532 |
13.4 Verteilung der Risikopositionen
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Kreditrisikopositionen vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | Deutschland | Sonstige EU | Nicht-EU | Sonstige |
Kommunen | 295 | 295 | – | – | – |
Unternehmen | 1.396 | 1.396 | – | – | – |
Mengengeschäft (IRBA+KSA) | 1.495.227 | 1.493.730 | 584 | 652 | 1.500 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 68.674 | 35.124 | – | 15.000 |
Sonstige Positionen | 16.649 | 16.910 | – | – | – |
Summe | 1.632.366 | 1.580.710 | 35.708 | 652 | 16.500 |
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der Risikopositionen auf Arten von Gegenparteien und wesentlichen Kreditrisikopositionen vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner | Selbstständige | Schüler, Studenten, Hausfrauen | Unternehmen des privaten Rechts/KMU | Öffentliche Haushalte |
Kommunen | 295 | – | – | – | – | 295 |
Unternehmen | 1.396 | – | – | – | 1.396 | – |
Mengengeschäft (IRBA+KSA) | 1.495.227 | 1.316.637 | 158.781 | 19.548 | – | – |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | – | – | – | – | – |
Sonstige Positionen | 16.649 | – | – | – | – | – |
Summe | 1.632.366 | 1.316.637 | 158.781 | 19.548 | 1.396 | 295 |
Die Forderungsklasse Unternehmen mit einer Risikoposition von 1.396 TEUR besteht zu 100% aus kleinen und mittleren Unternehmen, den sog. KMU.
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten und wesentlichen Kreditrisikopositionen vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | Weniger als 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre | unbestimmt |
Kommunen | 295 | – | 295 | – | – |
Unternehmen | 1.396 | 3 | 50 | 1.343 | – |
Mengengeschäft (IRBA+KSA) | 1.495.227 | 82.389 | 489.950 | 818.972 | 103.916 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | – | – | 118.799 | – |
Sonstige Positionen | 16.649 | – | – | – | 16.649 |
Summe | 1.632.366 | 82.392 | 490.295 | 939.114 | 120.565 |
13.5 Verteilung der notleidenden/überfälligen Risikoposition
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der notleidenden und überfälligen wesentlichen Kreditrisikopositionen auf Arten von Gegenparteien vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | überfällig | notleidend |
Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner | 1.316.898 | 10.725 | 5.419 |
Selbstständige, freie Berufe | 158.781 | 2.070 | 1.235 |
Schüler, Studenten, Hausfrauen | 19.548 | 180 | 85 |
Unternehmen des privaten Rechts/KMU | 1.396 | 0 | 0 |
Kommunen | 295 | 0 | 0 |
Summe Kreditbestand i.e.S. | 1.496.918 | 12.975 | 6.739 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 0 | 0 |
Sonstige Positionen | 16.649 | 0 | 0 |
Summe | 1.632.366 | 12.975 | 6.739 |
Zum 31.12.2017 und im Verlauf des Berichtsjahrs liegt folgende Aufteilung der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen der wesentlichen Kreditrisikopositionen auf Arten von Gegenparteien vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | EWB-Bestand | PWB-Bestand | Netto-Zuführung/-Auflösung EWB/PWB | Direktabschreibung | Eingänge auf abgeschriebene Ford. |
Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner | 1.316.898 | 1.876 | 744 | -1.230 | 29 | 302 |
Selbstständige, freie Berufe | 158.781 | 389 | 90 | |||
Schüler, Studenten, Hausfrauen | 19.548 | 62 | 11 | |||
Unternehmen des privaten Rechts/KMU | 1.396 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommunen | 295 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Kreditbestand i.e.S. | 1.496.918 | 2.327 | 845 | -1.230 | 29 | 302 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Positionen | 16.649 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe | 1.632.366 | 2.327 | 845 | -1.230 | 29 | 302 |
Zum 31.12.2017 liegt folgende Aufteilung der notleidenden und überfälligen wesentlichen Kreditrisikopositionen und deren spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen auf wichtige Gebiete vor:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | überfällig | notleidend |
Deutschland | 1.494.182 | 12.941 | 6.705 |
EU | 1.488 | 34 | 34 |
Nicht-EU | 1.248 | 0 | 0 |
Summe | 1.496.618 | 12.975 | 6.739 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 0 | 0 |
Sonstige Positionen | 16.649 | 0 | 0 |
Summe | 1.632.366 | 12.975 | 6.739 |
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition | EWB-Bestand | PWB-Bestand |
Deutschland | 1.494.182 | 2.293 | 845 |
EU | 1.488 | 34 | – |
Nicht-EU | 1.248 | 0 | 0 |
Summe | 1.496.618 | 2.327 | 845 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 | 0 | 0 |
Sonstige Positionen | 16.910 | 0 | 0 |
Summe | 1.632.366 | 2.327 | 845 |
Im Jahresverlauf 2017 entwickelten sich die Wertberichtigungsbestände wie folgt:
Werte in TEUR | 01.01.2017 | Auflösung | Verbrauch | Zuführung | 31.12.2017 |
EWB | 3.405 | 672 | 1.220 | 814 | 2.327 |
PWB | 997 | 152 | 0 | 0 | 845 |
Summe | 4.402 | 824 | 1.220 | 814 | 3.172 |
Im Rahmen eines quartalsweisen Berichts wird der Vorstand ausführlich über das Neugeschäft und den Darlehensbestand, insbesondere im Hinblick auf die Segmente, Risikoparameter, Ratingklassen, Produkttypen und Besicherungsarten, informiert. Zur Entwicklung der Wertberichtigungen erhält er monatlich Informationen im Rahmen des Monatsberichts zum Kreditrisiko.
14 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Art. 443 verpflichtet die Institute, die Belastungen ihrer Vermögenswerte offenzulegen. Die Richtlinie EBA/GL/2014/03 vom 27.06.2014 in Verbindung mit dem Rundschreiben 06/2016 der BaFin vom 30.08.2016 konkretisiert die diesbezüglichen Anforderungen und enthält Vorlagen, die im Folgenden verwendet werden.
Ein Vermögenswert ist als belastet zu behandeln, wenn er verpfändet wurde oder Gegenstand einer Verpfändung zur Besicherung oder Bonitätsverbesserung eines Bilanzgeschäfts oder Außerbilanzgeschäfts ist, von dem er nicht frei abgezogen werden kann.
Verpfändete Vermögenswerte, die Freigabebeschränkungen unterliegen, wie Vermögenswerte, die vor der Verwendung einer Zustimmung Dritter oder eines Ersatzes durch andere Vermögenswerte bedürfen, sind ebenfalls als belastet anzusehen.
Unter Verwendung der genannten Vorlagen ergibt sich zum 31.12.2017 folgende Aufstellung vor:
Werte in TEUR zum 31.12.2017 |
Buchwert der belasteten Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte | Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte | |
010 | 040 | 060 | 090 | ||
010 | Vermögenswerte des berichtenden Instituts | 600 | 1.674.915 | ||
020 | Loans on demand | 600 | – | 28.984 | |
030 | Aktieninstrumente | – | – | – | – |
040 | Schuldtitel | – | – | 121 .839 | 119.577 |
100 | Loans and advances | – | 1.525.135 | ||
120 | Sonstige Vermögenswerte | – | 15.958 |
Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel | Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen | ||
010 | 040 | ||
130 | Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten | – | 1.061.155 |
150 | Aktieninstrumente | – | – |
160 | Schuldtitel | – | – |
220 | Loans and advances | – | 1.061.155 |
230 | Sonstige erhaltene Sicherheiten | – | – |
240 | Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS | – | – |
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere | Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS | ||
010 | 030 | ||
010 | Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten | – | – |
Der Gesamtbetrag der belasteten Vermögenswerte beläuft sich auf 600 TEUR. Die Belastung resultiert aus einer Bar-Sicherheit im Rahmen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Sie dient der Sicherung von eventuellen Ansprüchen aus der Einlagensicherung und hat einen dauerhaften Charakter.
Offenmarktgeschäfte mit der Bundesbank sind zum 31.12.2017 nicht vorhanden.
15 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444)
Zum Zwecke der Risikogewichtung der KSA-Forderungsklassen sind für gedeckte Schuldverschreibungen, Institute, Staaten und Gebietskörperschaften nach §41 (1) SolvV die Ratingagenturen Standard&Poor’s, FitchRatings und Moody‘s benannt. In Übersichtsform pro Forderungsklasse:
KSA-Forderungsklasse | Standard&Poor‘s | Moody‘s | FitchRatings |
Staaten/Zentralbanken | x | x | x |
Reg./Lok. Gebietskörperschaften | x | x | x |
Institute | x | x | x |
Gedeckte Schuldverschreibungen | x | x | x |
Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der Art. 111 ff. Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben von Art. 135, 136 und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt.
Für die Zuordnung der Ratings zu den im Kreditrisikostandardansatz vorgesehen Bonitätsstufen wird die standardmäßige Zuordnung gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1801/2016 der Kommission vom 11.10.2016 herangezogen.
Zum 31.12.2017 lag folgende Verteilung der Risikopositionswerte nach CRR-Bonitätsstufen vor (Bonitätsstufe 1 entspricht AAA bis AA-):
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Bonitätsstufe 1 |
Bonitätsstufe 2 |
Bonitätsstufe 3 |
Bonitätsstufe 4 |
Bonitätsstufe weniger als 4 |
Risikopositionswert | 266.221 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Risikopositionswert nach Kreditrisikominderung | 266.221 | 0 | 0 | 0 | 0 |
RWA | 17.020 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Es liegt kein Eigenmittelabzug vor.
16 Marktrisiko (Art. 445)
Eine Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken ist nicht erforderlich, da wir keine Marktpreisrisikoposition im Sinne der CRR aufweisen. Insofern entfallen an dieser Stelle weitere Erläuterungen.
17 Operationelles Risiko (Art. 446)
Wir wenden für die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken den Basisindikatoransatz (BIA) gemäß Art. 315 an.
Bemessungsgrundlage ist das entsprechend der Empfehlungen des Fachgremiums OpR der BaFin zur Bestimmung des relevanten Indikators vom 09.06.2006 korrigierte Betriebsergebnis (Zins-, Provisions-, Sonstiges Ergebnis) der Jahre 2015 bis 2017.
Per 31.12.2017 errechnet sich hierfür eine Eigenmittelanforderungen in Höhe von 2.314 TEUR auf Basis eines Risikobetrags von 28.927 TEUR.
18 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Wir haben in 2009 an einer Branchenlösung für die Quelle Bausparkasse (heute BSQ Bauspar AG) mitgewirkt und über die Beteiligungsgesellschaft Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH Anteile an dem Institut erworben.
Diese Beteiligung wurde bereits in 2009 auf einen Merkposten (Bilanz- und Zeitwert) in Höhe von 1 Euro abgewertet (ursprünglicher Wert 751 TEUR).
Weitere Beteiligungen sind zum 31.12.2017 nicht vorhanden. Es fanden im Jahr 2017 keine Zu- und Abgänge statt.
Gewinne oder Verluste aus Bestandveränderungen oder aus Neubewertungen wurden dementsprechend nicht erzielt.
19 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
19.1 Zinsrisiko allgemein
Das Zinsänderungsrisiko wird quartalsweise sowohl periodisch GuV-orientiert als auch barwertig konsistent mit der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2015/08 vom 05.10.2015 gemessen.
Es werden drei Verfahrensweisen unterschieden: barwertiges Zinsänderungsrisiko gem. BaFin-Zinsschock, periodisches Zinsänderungsrisiko als Zinsergebnis und barwertiges Zinsänderungsrisiko als Value at Risk. Die Steuerung erfolgt primär auf Basis der periodischen Risikomessung.
Das Anlagebuch umfasst alle zinstragenden bilanziellen sowie außerbilanziellen Positionen.
Als wesentliche Eingangsparameter sind zu nennen: Entwicklung des Kollektivgeschäfts inklusive des Neugeschäfts auf Basis der Kollektivsimulation unter Berücksichtigung des zinsabhängigen Kundenverhaltens der Vergangenheit, Brutto-Ansatz der sonstigen Darlehensbestände, verbindliche zukünftige Cashflows aus unwiderruflich zugesagten Darlehen, linearer Abbau über fünf Jahre der täglich fälligen Kundeneinlagen, Berücksichtigung von vorzeitigen Rückführungen, wenn aufgrund von Sondertilgungsrechten bei Kundenkrediten keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Wesentliche Annahmen betreffen das Neugeschäft und die Zinsmeinung.
Mit dem Ziel, eine Datenkonsistenz zwischen der verlustfreien Bewertung des Anlagebuchs und der Barwertermittlung für den BaFin-Zinsschock herzustellen, geht das Neugeschäft wie folgt ein: kein Neugeschäft im BaFin-Zinsschock, Neugeschäft der nächsten zwölf Monate in der Value at Risk-Betrachtung und vollständige Projektion im periodischen Zinsänderungsrisiko.
In der Regel wird zweimal jährlich eine Zinsprognose des Geld-Swap-Satzes (risikoloser hausinterner Markt-Referenzzins) über die erwartete Entwicklung der bestimmten Stützpunkte der Zinskurve in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Sie bildet die Grundlage für die Kalkulation der Zinsentwicklungsszenarien.
Grundsätzlich umfassen die Zinsentwicklungsszenarien ein Normalszenario bestehend aus Basis- Hoch- und Niedrigzinsszenario und mehrere Stressszenarien für steigende bzw. fallende Zinsen. Das Basisszenario basiert auf der Konzernprognose und stellt unter anderem auch die Grundlage für die Geschäftsjahresplanung dar. Hoch- und Niedrigzinsszenario leiten sich aus historischen Zinsveränderungen ab. Stressszenarien werden jährlich im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie definiert.
19.2 Zinsrisikomessung
Die Analyse des Zinsänderungsrisikos wird mit Hilfe einer Standardsoftware durchgeführt. Dafür werden die Zinsentwicklungsszenarien und die aus dem Bestandsablauf generierte Zinsbindungsbilanz sowie die aus der Kollektivsimulation resultierenden Cashflows über Schnittstellen importiert. Als Ergebnis liefert das System den aktuellen Barwert der zinstragenden Positionen, den Value at Risk und eine Rohfassung einer Zinsergebnisbilanz.
Als regulatorisch erforderlicher Indikator wird der BaFin-Zinsschock ermittelt. Er gibt die Barwertveränderung aller zinstragenden Bilanzpositionen bei einem vorgegebenen adhoc-Zinsschock an. Für das Zinsänderungsrisiko darf maximal eine negative Barwertänderung von 20% des haftenden Eigenkapitals entstehen.
Zum 31.12.2017 führt der adhoc-Zinsschock zu folgenden Veränderungen des Barwertes des Basisportfolios:
Bafin-Zinsshock per 31.12.2017 | Zins-Szenario | Barwertveränderung in TEUR |
Aufwärts-Shift der Zinskurve | + 200 Basispunkte | 66.912 |
Abwärts-Shift der Zinskurve | – 200 Basispunkte | -9.321 |
Die maximale negative Abweichung zum sicheren Barwert beträgt damit 9.321 TEUR. Im Verhältnis zu den Eigenmitteln errechnet sich ein Zinsrisikokoeffizient von 14,6%. Der Grenzwert von 20% wurde im gesamten Berichtsjahr unterschritten.
Bei der Messung des periodischen Zinsergebnisses dient die höchste Differenz zwischen Hochzins- und Niedrigzinsszenario zum Basisszenario als Indikator. Ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko besteht zum 31.12.2017 im Hochzinsszenario.
Die Berechnung des Value at Risk erfolgt auf Basis der historischen Simulation. Hierbei werden die beobachteten Zinsveränderungen der letzten sechs Jahre (1.500 Arbeitstage) für die Schätzung der zukünftigen Wertänderungen herangezogen. Der Dispositionshorizont, d.h. der Zeitpunkt, auf den der Barwert bezogen wird, beträgt zwölf Monate, das Konfidenzniveau 99,9%. Zum 31.12.2017 beläuft sich der Value at Risk auf 14.888 TEUR.
Fremdwährungen spielen aufgrund der Portfolioausrichtung keine Rolle.
20 Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449)
Wir betreiben keine Verbriefungsgeschäfte. Insofern entfallen an dieser Stelle weitere Erläuterungen.
21 Vergütungspolitik (Art. 450)
21.1 Rahmenbedingungen der Offenlegung
Die Offenlegungsanforderungen gem. Art. 450 (1) beziehen sich ausschließlich auf Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt (Risk Taker). Die Verpflichtung zur Identifizierung von Risk Takern ist gemäß §18 InstitutsVergV in Deutschland nur für bedeutende Institute im Sinne des §17 InstitutsVergV vorgeschrieben. Wir erfüllen das Bilanzsummenkriterium nicht und sind daher kein bedeutendes Institut in diesem Sinne.
Die Offenlegungsanforderungen gem. Art. 450 (2) wiederum beziehen sich auf Institute, die von erheblicher Bedeutung sind. Wir sind aus genanntem Grund auch kein Institut von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sehen wir von der Identifizierung von Risk Takern allein für Zwecke der Offenlegung ab.
Im Folgenden wird daher das allgemeine Vergütungssystem skizziert, die Anforderungen aus Art. 450 (1) lit. a bis f abzudecken. Zusätzlich werden quantitative Angaben gemäß Art. 450 (1) lit. g bis j offengelegt. Die Offenlegung nach Art. 450 (2) entfällt.
Bei den Ausführungen berufen wir uns als nicht-komplexes Institut zudem auf die Empfehlungen des Teil VI der EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2015/22 vom 27.06.2016, Tz. 291 u. 292.
21.2 Ausgestaltung des Vergütungssystem
Wir unterscheiden fünf Vergütungssegmente: Tarifangestellte, Außertariflich Angestellte mit Fixgehalt, Angestellter Außendienst, Leitende Angestellte und Geschäftsleitung.
Tarifangestellte:
Wir vergüten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifbereich unmittelbar auf Grundlage des Manteltarifvertrages/Gehaltstarifvertrages für private und öffentliche Banken. Zusätzlich zu den dort vereinbarten 13 Monatsgehältern zahlen wir aufgrund einer Betriebsvereinbarung ein 14. Monatsgehalt. Variable Vergütungsbestandteile sind nicht vereinbart.
Außertariflich Angestellte mit Fixgehalt:
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit außertariflichen Fixgehältern ist einzelvertraglich mit dem Vorstand vereinbart. Sie setzt auf dem tarifvertraglich bemessenen Gehalt der Tarifgruppe 9/11. Berufsjahr auf. Variable Vergütungsbestandteile sind ebenfalls nicht vereinbart.
Angestellter Außendienst:
Die Entlohnung des angestellten Außendienstes (Geschäftsbereichsleiter Bausparen/Baufinanzierung und Key Account Manager Bausparen/Baufinanzierung) stützen sich auf Betriebsvereinbarungen, die zwischen dem Vorstand und dem Betriebsrat abgeschlossen worden sind. Daneben kommen der Manteltarifvertrag sowie die Gehaltstabelle des Gehaltstarifvertrages für das öffentliche und private Bankgewerbe zur Anwendung. Die Vergütung setzt sich aus jährlichen Festbezügen verteilt auf 14 Monatsgehälter, dem geldwerten Vorteil aus der Stellung eines Dienstwagens und variablen Bestandteilen zusammen. Die variablen Bezüge des angestellten Außendienstes richten sich nach der Erreichung von vereinbarten Zielen. Die Zielerreichung ist mit festen Betragsgrößen (Zielbonifikationswerten) verknüpft. Maximal können die variablen Bezüge 200% der Zielbonifikation erreichen.
Leitende Angestellte:
Die Entlohnung der leitenden Angestellten ist mit dem Vorstand einzelvertraglich vereinbart. Sie setzt sich aus jährlichen Festbezügen verteilt auf 13 Monatsgehälter, dem geldwerten Vorteil aus der Stellung eines Dienstwagens (nur beim Leiter Vertrieb) und einem variablen Teil (Tantieme) zusammen. Die Zahlung der Tantieme ist abhängig vom Grad der Erfüllung von Unternehmenszielen, die der Vorstand mit den leitenden Angestellten jeweils für ein Geschäftsjahr vereinbart. Für die Tantieme ist eine individualvertragliche Obergrenze gesetzt, die 30% der maximal zu erzielenden Jahresvergütung entspricht.
Vorstand:
Die Gehälter der Mitglieder des Vorstands werden einzelvertraglich mit dem Aufsichtsrat vereinbart. Die jährliche Gesamtvergütung setzt sich zusammen aus einem auf 13 Monatsgehälter verteiltem Fixgehalt, dem geldwerten Vorteil aus der Stellung eines Dienstwagens, dem Wert der aufgrund individualvertraglicher Vereinbarungen jährlich gebildeten Pensionsrückstellungen und aus einem variablen Teil (Tantieme). Für die Tantieme ist eine individualvertragliche Obergrenze gesetzt, die 30% der maximal zu erzielenden Jahresvergütung entspricht. Die Zahlung der Vorstandstantieme ist abhängig von dem Grad der Erfüllung von Unternehmenszielen, die der Aufsichtsrat für jeweils ein Geschäftsjahr mit den Vorständen vereinbart.
Externe Berater und Interessengruppen sind in das Vergütungssystem nicht eingebunden.
Zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Risiken und zur Schaffung eines angemessenen Anreizsystems gemäß §3 (3) und (5) der InstitutsVergV ist der variablen Gehaltsanteil in allen Fällen prozentual gedeckelt.
21.3 Quantitative Angaben zur Vergütung
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit beziehen sich die nachfolgenden quantitativen Vergütungsangaben auf die Gesamtheit der Mitglieder des Vorstandes sowie die Leitenden Angestellten.
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Vorstand und Leitende Angestellte |
Fixe Vergütung | 1.082 |
Variable Vergütung (Tantieme) | 486 |
Sonstige Bestandteile | 57 |
Gesamtvergütung | 1.626 |
Anzahl der Begünstigten | 8 |
Darüber hinaus wird der für den Angestellten Außendienst sowie für die außertariflich Beschäftigten, die keine Leitenden Angestellten sind, derjenige Vergütungsbestandteil offengelegt, der außerhalb des Tarifvertrages in 2017 gezahlt wurde.
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Angestellter Außendienst und außertariflich Beschäftigte, die keine Leitenden Angestellten sind |
Fixe Vergütung | 1.698 |
Variable Vergütung | 528 |
Sonstige Bestandteile | 78 |
Gesamtvergütung | 2.303 |
Anzahl der Begünstigten | 28 |
Variable Vergütungsbestandteile beinhalten u.a. Tantiemen und zusätzliche Monatsgehälter. Sonstige Bestandteile beinhalten u.a. Dienstwagen, Spesen und Altersvorsorge.
Alle variablen Vergütungen wurden in Form von Giralgeld gewährt. Ausstehende zurückbehaltene oder zurückbehaltene Vergütungen, die während des Geschäftsjahres gewährt, ausgezahlt oder infolge von Leistungsanpassungen gekürzt wurden, sind nicht zu verzeichnen. Neueinstellungsprämien oder Abfindungen wurden nicht gezahlt.
Die Vergütung von 1 Mio. EUR wurde von keinem Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2017 erreicht oder überstiegen.
Weitergehende Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 450 (2) lit. j bestehen nicht.
22 Verschuldung (Art. 451)
22.1 Qualitative Angaben zur Verschuldung
Gemäß Art. 521 (2) lit. a ist die Offenlegung der Verschuldungsquote nach Art. 451 vorzunehmen.
Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus dem Kernkapital und der Gesamtrisikoposition. Die Gesamtrisikoposition setzt sich aus ungewichteten Bilanzaktiva sowie außerbilanziellen Positionen, bestehend aus derivativen Risikopositionen, Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und sonstige außerbilanziellen Risikopositionen, zusammen.
Zum 31.12.2017 sind außerbilanziell ausschließlich offene Kreditzusagen relevant, die gem. Art. 429 (10) mit einem Faktor von 50% eingerechnet werden. Die restlichen Teile der Gesamtrisikoposition bestehen aus KSA- und IRBA-Bilanzpositionen.
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns durch Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen. Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie und deren Umsetzung in der Mittelfristplanung wird prospektiv eine interne Zielvorgabe für die Verschuldungsquote abgeleitet. Die Zielvorgabe findet Eingang in die Limitierung und Steuerung der Verschuldung.
Eine finale aufsichtsrechtliche Begrenzung der Verschuldungsquote steht derzeit aus. In einer ersten Fassung der überarbeiteten CRR/CRD IV vom 23.11.2016 ist die Einführung einer verbindlichen Mindestquote in Höhe von 3% vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass die vorgeschlagenen Änderungen frühestens 2019 in Kraft treten und in der Zwischenzeit noch weitere Überarbeitungen am Entwurf vorgenommen werden. Die derzeit bereits einzuhaltende Offenlegungspflicht ist daher unter Vorbehalt der finalen Regelungen zu interpretieren.
Die Verschuldungsquote wird entsprechend Art. 429 ff im Zuge der Erfüllung der Meldepflichten berechnet. Die aktuelle Entwicklung und Steuerung ist in die Regelberichtserstattung eingebettet und wird als fester Bestandteil dem Vorstand vorgestellt und im Risikoausschuss diskutiert. Die prognostizierte Entwicklung ist Teil der Eigenkapitalvorschau in der Mittelfristplanung.
Die Verschuldungsquote unterlag im Berichtsjahr 2017 nur geringen Schwankungen, die einzig auf den Anstieg des Geschäftsvolumens zurückzuführen sind.
22.2 Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/200 vom 15. Februar 2016 sieht einheitliche Formate für die Offenlegung der Verschuldungsquote vor, die insbesondere die Zusammensetzung der Gesamtrisikopositionsmessgröße veranschaulichen.
Zum 31.12.2017 setzt sich die Verschuldungsquote aus folgenden Elementen zusammen:
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote |
||
Werte in TEUR | Anzusetzender Wert | |
1 | Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss | 1.674.555 |
2 | Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören | – |
3 | (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) | – |
4 | Anpassungen für derivative Finanzinstrumente | – |
5 | Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) | – |
6 | Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) | 50.903 |
EU-6 a | Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) | |
EU-6 b | (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) | |
7 | Sonstige Anpassungen | -1.638 |
8 | Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 1.723.820 |
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote |
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Werte in TEUR | Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote | |
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) | ||
1 | Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) | 1.674.555 |
2 | (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) | -1.638 |
3 | Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) | 1.672.917 |
Risikopositionen aus Derivaten | ||
4 | Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) | – |
5 | Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) | – |
EU-5 a | Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode | |
6 | Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden | – |
7 | (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) | – |
8 | (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) | – |
9 | Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate | – |
10 | (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) | – |
11 | Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) | – |
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) | ||
12 | Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte | – |
13 | (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) | – |
14 | Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva | – |
EU-14 a | Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429 b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | |
15 | Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften | – |
EU-15 a | (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) | |
16 | Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15 a) | – |
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen | ||
17 | Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert | 101.807 |
18 | 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) | 50.903 |
19 | Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) | 50.903 |
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen | ||
EU-19 a | (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) | |
EU-19 b | (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen | |
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße | ||
20 | Kernkapital | 63.664 |
21 | Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19 a und EU-19 b) | 1.723.820 |
Verschuldungsquote | ||
22 | Verschuldungsquote | 3,7 |
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen | ||
EU-23 | Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße | |
EU-24 | Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens |
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) |
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Werte in TEUR | Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote | |
EU-1 | Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: | 1.674.555 |
EU-2 | Risikopositionen des Handelsbuchs | 0 |
EU-3 | Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: | 1.674.555 |
EU-4 | Gedeckte Schuldverschreibungen | 118.799 |
EU-5 | Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden | 121.427 |
EU-6 | Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden | 295 |
EU-7 | Institute | 25.700 |
EU-8 | Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert | 1.217.286 |
EU-9 | Risikopositionen aus dem Mengengeschäft | 169.161 |
EU-10 | Unternehmen | 1.396 |
EU-11 | Ausgefallene Positionen | 4.216 |
EU-12 | Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) | 16.275 |
Tabelle LRQua: Frei formatierbare Textfelder für die Offenlegung qualitativer Elemente | ||
Spalte | ||
1 | Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung | Teil der Regelberichterstattung und der Mittelfristplanung |
2 | Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten | Anstieg des Geschäftsvolumens |
23 Anwendung des IRBA auf Kreditrisiken (Art. 452)
23.1 Erlaubnis der Behörden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat uns zum 30.09.2008 die Genehmigung erteilt, die Eigenkapitalanforderungen für Adressausfallrisiken im Mengengeschäft mit Hilfe eigener Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten bei Ausfall nach dem IRBA zu berechnen.
23.2 Erläuterung und Überblick
Der IRBA wird im Mengengeschäft zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken aus dem Baudarlehensgeschäft genutzt.
Sowohl Ausfallwahrscheinlichkeiten als auch Verlustquoten werden mittels valider statistischer Ratingverfahren ermittelt. Das Ratingsystem wird an unabhängiger Stelle im Bereich Controlling/Finanzen fortlaufend gepflegt und weiterentwickelt. Das Vorgehen bei Modelländerungen ist in internen Arbeitsanweisungen geregelt.
Eine Validierung des Ratingsystems erfolgt in jährlichem Rhythmus durch die Adressrisikoüberwachungseinheit mit Unterstützung durch Ernst & Young AG, Stuttgart. Diese geschieht sowohl qualitativ als auch quantitativ. Neben den Risikoklassenmigrationen werden die einzelnen Ratingtreiber sowohl auf ihre Aussagekraft als auch auf die generelle Trennschärfe des Ratingsystems hin analysiert. Des Weiteren erfolgt der Vergleich der tatsächlich eingetretenen Ausfallquoten mit den Schätzungen. Die Ergebnisse der Validierung werden dem Vorstand im Zuge eines ausführlichen Validierungsberichts vorgelegt, der auch über mögliche Verfahrensänderungen aufgrund der Validierungsergebnisse entscheidet.
Die Score-Karten werden zur Beurteilung des Ausfallrisikos zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung (Antragsscoring) verwandt. Darüber hinaus werden weitergehende Informationen über das Zahlungsverhalten des Kreditnehmers während der Laufzeit des Kredits mittels Bestandsscorings berücksichtigt.
Bei der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit werden vier Segmente anhand der Geschäftsart und Besicherung unterschieden, für die je eine eigene Score-Karte entwickelt wurde:
Segment A kollektive Darlehen mit dinglicher Besicherung
Segment B kollektive Darlehen ohne dingliche Besicherung
Segment C außerkollektive Darlehen mit dinglicher Besicherung
Segment D außerkollektive Darlehen ohne dingliche Besicherung
Jedes Segment selbst wiederum ist in acht Risikoklassen (A1 bis A8, …) unterteilt, die ähnliche Ausfallrisiko bezogenen Merkmale enthalten.
Jede segmentbezogene Risikoklassen ist mit genau einer von insgesamt 19 Ratingklassen (davon zwei Ratingklassen in Verzug und eine Ratingklasse Ausfall) in einer segmentübergreifenden Masterskala mit den zugehörigen Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet, sodass im Resultat Vergleichbarkeit in der Nomenklatur für alle Segmente und Risikoklassen hergestellt ist.
Bei der Schätzung der Verlustraten werden vier Segmente unterschieden, die auf die das Besicherungsrisiko beeinflussende Merkmale abstellen. Für jedes der vier Segmente wurde wiederum ein eigenes Schätzmodell entwickelt:
Segment D dinglich besicherte Darlehen
Segment N Darlehen gegen Negativerklärung
Segment B Blankodarlehen
Segment E Darlehen gegen Ersatzsicherheiten
Zum Zeitpunkt der Beantragung eines Darlehens wird die Vergabeentscheidung grundsätzlich in Abhängigkeit von der nach dem hier beschriebenen Verfahren prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit und einer Prognose der Verlustrate in einer Weise getroffen, dass unter Risiko-/Renditegesichtspunkten nur tragfähige Finanzierungen genehmigt werden. Die Parameterschätzungen bilden zusätzlich die Basis für ein hausinternes Klassifizierungssystem, das u. a. im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses die benötigte Kompetenzstufe bestimmt.
Der Konversionsfaktor für die offenen Zusagen wurde auf 0,688 geschätzt.
Verfahren zur Anerkennung von Kreditrisikominderung werden nicht genutzt. Sicherheiten sind Teil der Verlustratenschätzung.
Innerhalb der Forderungsklasse Mengengeschäft werden gem. Art. 154 (1) bis (4) die Korrelationsklassen Mengengeschäft (grundpfandrechtlich/durch Immobilien gesichert) und Mengengeschäft (sonstige/keine KMU) genutzt. Die Verfahren für Bonitätsprüfung und Wertermittlung sind in einer internen Arbeitsanweisung beschrieben.
23.3 Portfoliostruktur
Zum 31.12.2017 bestanden folgende IRBA-Bestände (Anzahl und Kreditvolumen auf Basis von Engagements) in den einzelnen Ratingklassen mit absteigender Bonität:
Segment Ratingklasse | Anzahl | Risikoposition per 31.12.2017 in TEUR |
Anteil |
1 a | 98 | 1.127 | 0,1% |
1 b | 2.653 | 259.834 | 17,4% |
1 c | 6.048 | 507.198 | 33,9% |
1 d | 5.861 | 127.724 | 8,5% |
2 a | 2.567 | 115.617 | 7,7% |
2 b | 2.737 | 243.095 | 16,2% |
2 c | 1.179 | 114.624 | 7,7% |
2 d | 38 | 592 | 0,0% |
3 c | 775 | 99.763 | 6,7% |
3 d | 358 | 8.842 | 0,6% |
4 a | 200 | 701 | 0,0% |
4 b | 42 | 672 | 0,0% |
5 a | 50 | 5.878 | 0,4% |
5 b | 9 | 358 | 0,0% |
5 c | 159 | 6.543 | 0,4% |
Summe | 22.774 | 1.492.569 | 100% |
Die IRBA-Bestände in den einzelnen Segmenten betrugen zum 31.12.2017:
Segment Verlustrate | Anzahl | Risikoposition per 31.12.2017 in TEUR |
Anteil |
D | 11.246 | 1.323.268 | 88,6% |
N | 264 | 751 | 0,1% |
B | 11.229 | 167.406 | 11,2% |
E | 35 | 1.144 | 0,1% |
Summe | 22.774 | 1.492.569 | 100% |
23.4 Quantitative Angaben
Die IRBA-Zulassung ist nur für die Forderungsklasse Mengengeschäft gültig. Die Risikopositionsbeträge verteilen sich zum 31.12.2017 auf zwei Korrelationsklassen:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Risikoposition |
Mengengeschäft (grundpfandrechtlich) – durch Immobilien besichert | 1.323.268 |
Mengengeschäft (sonstige) – keine KMU | 169.301 |
Summe Mengengeschäft | 1.492.569 |
Relevante Risikoparameter pro Korrelationsklasse zum 31.12.2017 sind:
IRBA-Forderungsklasse | Durchschnittlich Ausfall.Wkt. | LGD Durchschnittliche Verlustrate | IRBA-Bemessungsgrundlage in TEUR |
Erwarteter Verlust in TEUR |
Mengengeschäft (grundpfandrechtlich gesichert) | 0,72% | 24,25% | 1.323.268 | 2.227 |
Mengengeschäft (sonstiges) | 1,38% | 31,88% | 169.301 | 1.698 |
Gesamt | 0,79% | 25,12% | 1.492.569 | 3.925 |
Hiervon wurde folgende spezifische Kreditrisikoanpassung zum Stichtag 31.12.2017 gebildet:
IRBA-Forderungsklasse | EWB | IRBA-Bemessungsgrundlage in TEUR |
Mengengeschäft (grundpfandrechtlich gesichert) | 1.619 | 1.323.268 |
Mengengeschäft (sonstiges) | 1.551 | 169.301 |
Gesamt | 3.170 | 1.492.569 |
Nachfolgend die Gegenüberstellung der erwarteten und tatsächlichen Verluste im Mengengeschäft im Zeitverlauf der letzten Jahre:
Werte in TEUR per 31.12.2017 |
Mengengeschäft (grundpfandrechtlich gesichert) | Mengengeschäft (sonstiges) | ||
Erwarteter Verlust | IST-Verlust* | Erwarteter Verlust | IST-Verlust* | |
Per 31.12.2012 für 2013 | 3.954 | 1.079 | 731 | 231 |
Per 31.12.2013 für 2014 | 3.567 | 322 | 1.430 | 199 |
Per 31.12.2014 für 2015 | 4.074 | 723 | 1.664 | 131 |
Per 31.12.2015 für 2016 | 4.110 | 828 | 1.511 | 239 |
Per 31.12.2016 für 2017 | 2.836 | 1.619 | 2.150 | 1.551 |
Per 31.12.2017 für 2018 | 2.227 | – | 1.698 | – |
* Verbrauch von Wertberichtigungen zuzüglich Direktabschreibungen
Nachfolgende Tabellen zeigen das Portfolio hinsichtlich der Entwicklung der geschätzten Parameter im Zeitverlauf:
Werte per 31.12.2017 | Mengengeschäft (grundpfandrechtlich gesichert) | Mengengeschäft (sonstiges) | ||
Ø PD | Ø LGD | Ø PD | Ø LGD | |
31.12.2012 | 1,31% | 26,72% | 1,93% | 36,05% |
31.12.2013 | 1,17% | 28,90% | 1,53% | 39,62% |
31.12.2014 | 1,16% | 29,65% | 1,36% | 42,12% |
31.12.2015 | 1,12% | 25,10% | 1,33% | 36,43% |
31.12.2016 | 0,87% | 24,09% | 1,67% | 34,08% |
31.12.2017 | 0,72% | 24,25% | 1,38% | 31,88% |
Stresstests des Kreditausfallrisikos werden vierteljährlich für das gesamte IRBA-Mengengeschäft auf Basis der Daten zum jeweiligen Quartalsultimo durchgeführt. Die notwendigen Stresstestparameter werden vom Risikoausschuss festgelegt und mindestens jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
24 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Wir verwenden keine Kreditrisikominderungstechniken.
25 Fortgeschrittene Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)
Der fortgeschrittene Ansatz für operationelle Risiken kommt nicht zur Anwendung.
26 Interne Modelle für das Marktrisiko (Art. 455)
Wir verwenden kein internes Modell für das Marktrisiko.
27 Ergänzende Offenlegung zur Liquiditätsdeckung
Im Einklang mit der seit 31.12.2017 anzuwendenden EBA-Leitlinie Nr. EBA/GL/2017/01 vom 21.06.2017 und der Regelung in Tz. 14 sind die Zeilen 21, 22 und 23 der Vorlage in Anhang II für die gem. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 61/2015 der Kommission vom 10.10.2014 berechnete Liquiditätsdeckungsquote offen zu legen:
solo TEUR |
Ungewichteter Gesamtwert (Durchschnitt) |
Gewichteter Gesamtwert (Durchschnitt) |
|||||||
Quartal endet am | 31.03.2017 | 30.06.2017 | 30.09.2017 | 31.12.2017 | |||||
Anzahl der bei der Berechnung der Durchschnittswerte verwendeten Datenpunkte | 3 | 3 | 3 | 3 | |||||
Bereinigter Gesamtwert | |||||||||
21 | Liquiditätspuffer | 105.040 | 116.377 | 116.264 | 118.890 | ||||
22 | Gesamte Nettomittelabflüsse | 11.652 | 33.816 | 35.513 | 41.100 | ||||
23 | Liquiditätsdeckungsquote | 901% | 344% | 327% | 289% |
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