In dem Fall wollte der Kläger eine Dachgeschosswohnung von einem Großinvestor kaufen. Der Preis sollte bei 376 000 Euro liegen. Der Interessent schloss einen Finanzierungsvertrag über 300 000 Euro zum 1. Oktober 2013 ab. Dieser Vertrag beinhaltete ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Mit dem beauftragten Makler wurde ein Notartermin zum Vertragsschluss für den 30. Oktober vereinbart. Am 22. Oktober erhielt der Käufer die Nachricht, dass die Wohnung für 472 400 Euro verkauft werde. Daraufhin nahm er vom Kauf Abstand. Die Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags kostete ihn 9 000 Euro, die er vom Verkäufer erstattet haben wollte.
Ohne Erfolg: Im Rahmen der Privatautonomie habe jede Partei das Recht, bis zum Vertragsschluss von einem Vertrag Abstand zu nehmen, urteilten die Richter. Alle Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsschlusses gemacht würden, erfolgten grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Quelle: Sächsische Zeitung
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