Das Wichtigste in Kürze:
- Um Ihren finanziellen Bedarf im Alter zu decken, gibt es verschiedene Strategien der privaten Altersvorsorge.
- Welche Variante zur langfristigen Vermögensbildung am besten ist, hängt von Faktoren wie Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrem Alter sowie Ihrer Risikobereitschaft ab.
- Mit Hilfe einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung können Sie für Ihren Ruhestand ansparen.
Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes ist als eine langfristige Vermögensbildung. Je nach individueller Lebenssituation können dafür verschiedene Strategien gewählt werden. Neben Wertpapieren, Fonds oder Immobilien werden auch Versicherungen als Vorsorgeprodukte angeboten. Bei der Wahl spielen auch Alter und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung beinhaltet immer zwei Verträge: eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen und einen Sparplan mit einer langen Laufzeit. Bei vielen Gesellschaften erfahren die Kunden allerdings nicht, wie der Beitrag auf die beiden Vertragsbestandteile aufgeteilt wird. Die Auszahlung setzt sich am Ende der Laufzeit aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen.
Kunden ertragsschwacher Gesellschaften erlebten in den letzten Jahren, dass die Überschüsse bisweilen in Richtung „Null“ tendierten. Anders als früher können die Beiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 neu abgeschlossen wurden, gibt es am Ende der Laufzeit auch keine steuerfreie Auszahlung mehr. Die Kapital-Lebensversicherung ist daher nur noch ganz selten sinnvoll.
Beachten Sie bei der Kapital-Lebensversicherung:
- Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn: Vorher kündigen bedeutet Verlust!
- Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
- Wer vornehmlich sparen möchte, kann besser andere Sparformen wählen. Dort besteht in der Regel der Vorteil, dass kurzfristig über das eingezahlte Kapital verfügt werden kann. Und dies bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
- Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten Steuervorteile.
- Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
- Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“. Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist dann nicht unbedingt nötig, wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden.
- Zum Abschluss einer Versicherung sollten stets leistungsstarke Gesellschaften gewählt werden. Einen Marktüberblick geben die Experten der Verbraucherzentrale sowie Versicherungsberater.
- Beratung und aktuelle Beitragsvergleiche erhalten Sie in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Viele bieten auch computergestützte konkrete Preis-Leistungsvergleiche an. Einen Marktüberblick geben auch gerichtlich zugelassene / behördlich genehmigte Versicherungsberater.
Private Rentenversicherung
Wer in eine private Rentenversicherung einzahlt, bekommt dafür im Alter eine Rente ausgezahlt. Sicher ist dem Kunden aber nur ein Teil der Auszahlung. Der andere, nicht garantierte Teil, die so genannte „Gewinnrente“, kann vom Versicherer, zum Beispiel abhängig von dessen Geschäftserfolg, gekürzt werden. Bei der privaten Rentenversicherung werden meist zwei Vertragsvarianten angeboten: die aufgeschobene Rente und die sofort beginnende Rente.
Beachten Sie bei privater Rentenversicherung:
- Wer eine aufgeschobene Rentenversicherung, d. h. die Rentenzahlung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, abschließt, muss bedenken, dass er bei vorzeitiger Kündigung mit großen Verlusten rechnen muss.
- Der Beitrag in eine sofort beginnende Rente, d. h. der Versicherungsnehmer zahlt einen Einmalbeitrag in den Vertrag ein und erhält sofort die monatliche Rentenzahlung, kann nicht mehr zurückgefordert werden. Deshalb sollte immer nur ein Teil des Vermögens in die Sofortrente fließen, um finanziell flexibel zu bleiben.
- Wer für das Ende der Sparphase bei der aufgeschobenen Rentenversicherung ein so genanntes Kapitalwahlrecht vereinbart, kann sich dann kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob er das Ersparte lieber in Häppchen monatlich oder auf einen Schlag kassieren möchte.
- Wird die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich der angesammelten Überschüsse für den Todesfall während der Ansparphase oder eine Rentengarantiezeit nach Beginn der Rentenzahlung vereinbart, haben Hinterbliebene gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Versicherten etwas von dem Ersparten.
- Beiträge sollten jährlich bezahlt werden. Das spart Zuschläge.
- Vereinbaren Sie bei der aufgeschobenen Rentenversicherung den Einschluss der Zusatzversicherung „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“! Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer den Beitrag für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist dann nicht unbedingt nötig, wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden.
Zum Abschluss einer Versicherung sollten stets leistungsstarke Gesellschaften gewählt werden. Einen Marktüberblick geben Ihnen die Experten der Verbraucherzentralen sowie zugelassene Versicherungsberater. - Beratung und aktuelle Beitragsvergleiche erhalten Sie in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Viele bieten auch computergestützte konkrete Preis-Leistungsvergleiche an. Einen Marktüberblick geben auch gerichtlich zugelassene / behördlich genehmigte Versicherungsberater.
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Der Unterschied zu anderen Formen der Lebens- und Rentenversicherungen ist bei den fondsgebundenen Varianten der, dass das eingezahlte Geld in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert wird. Da der Kunde meist selbst bestimmt, in welche Fonds er investieren will, kann er seine Wahl auch jederzeit ändern. Bei dieser Form der Anlage trägt er aber auch das Risiko allein!
Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es in der Regel nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat, und das ist zunächst ungewiss. Fondspolicen bei ertragsstarken Gesellschaften können vielleicht wieder eine Empfehlung für risikobereitere Anleger werden.
Beachten Sie bei fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherung:
- Wer einen festen Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, sollte auf Fondspolicen verzichten, da der Kurs nicht immer gleich hoch ist.
- Vor Vertragsabschluss ist ein Blick auf die so genannte „Nulllinie“ ratsam. Dies ist eine Entwicklungskurve der Fondsanteile, bei der eine mögliche Wertsteigerung nicht dazu gerechnet wird. Wer die Nulllinien mehrerer Anbieter vergleicht, erhält einen Anhaltspunkt, wo die Beiträge voraussichtlich besser angelegt sind.
- Beiträge sollten monatlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise besteht die Gefahr, dass gerade dann gekauft wird, wenn der Fondspreis besonders hoch ist. Auf den Einschluss einer Unfalltod-Zusatzversicherung kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
- Vereinbaren Sie aber den Einschluss der Zusatzversicherung „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ oder berücksichtigen Sie den Beitrag bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente.
Versteuerung
Die (Ablauf-)Leistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und zumindest fünf Jahre regelmäßige Beiträge gezahlt wurden. Weiterhin muss eine Todesfallsumme vereinbart sein, die mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht. Sind diese Kriterien erfüllt, bleibt der Ertrag aus der Lebensversicherung steuerfrei.
Seit dem Jahr 2005 muss für alle Gewinne aus Geldanlagen die so genannte Abgeltungssteuer gezahlt werden. Mit anderen Worten: 25 Prozent vom Gewinn – plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – erhält der Staat.
Dies können Sie beispielsweise dadurch zum Teil umgehen, dass Sie statt der direkten Anlage in Fonds den Umweg über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung wählen. Besteht ein solcher Vertrag mindestens zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme frühestens im Alter von 60 Jahren bzw. bei Vertragsabschlüssen ab 2012 im Alter von 62 Jahren fällig, sind die Erträge (Auszahlung minus einbezahlte Beiträge) nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Diese werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt. Dieses Privileg gilt für alle Lebensversicherungen und die Variante der einmaligen Kapitalauszahlung bei privaten Rentenversicherungen. In diesem Fall sollten Sie sich aber unbedingt vorher genau beraten lassen, da gerade in dieser Sparte die Anbieter häufig mit mageren Fonds und hohen Kosten arbeiten.
Staatlicher Zuschuss zur Altersvorsorge
Neben der privaten Altersvorsorge gibt es auch staatlich geförderte Möglichkeiten zur Vorsorge im Alter. Dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sowie Riester-Verträge.