Sie möchten einen Riester-Vertrag abschließen? Banksparplan? Fondssparplan? Rentenversicherung? Sie haben vermutlich gehört, dass „alles sehr kompliziert ist”. Das stimmt auch. Dann möchten Sie sich nicht zu ausführlich damit beschäftigen und wollen einfach nur wissen: Was soll ich machen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Lohnt sich „Riestern“?
Für manche Verbraucher kann sich das „Riestern“ lohnen. Voraussetzung ist nur, dass der Sparer oder dessen Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder Beamter ist. Riestern können beispielsweise auch Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG II, Krankengeld und andere.
Der Staat unterstützt Riester-Sparer mit 175 Euro pro Jahr. Für Eltern gibt es zudem jährlich 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für die, die seit 2008 geboren wurden. Die Zuschüsse für den Nachwuchs werden bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Sparer, die jünger als 25 Jahre sind und einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten zudem einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Wer Riester-Zulagen erhalten will, muss Sparbeträge in Höhe von 4 Prozent des Bruttoeinkommens (vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge etc.) im Vorjahr auf ein spezielles Vertragskonto einzahlen. Geringverdiener (z.B. 450-Euro-Jobber, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten) müssen nur mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Eine allein erziehende Mutter mit einem achtjährigen Sohn verdiente im Vorjahr 20.000 Euro brutto. Ihre Sparrate beträgt 800 Euro im Jahr (4 Prozent des Bruttoeinkommens). Davon kann sie die Zulage für sich (175 Euro) und das Kind (300 Euro) abziehen. Sie muss also nur 325 Euro im Jahr auf einen Sparvertrag einzahlen, um die Riester-Zuschüsse für sich und ihren Nachwuchs zu erhalten. Das entspricht knapp 27 Euro pro Monat. Am Ende des Jahres stehen auf ihrem Konto jedoch 800 Euro (325 Euro + 175 Euro + 300 Euro) plus Zinsen.
Die Rendite eines solchen Sparvertrags ist unschlagbar gut. Bis zum Rentenalter hat sich ein ordentliches Kapital gebildet, das man dann Monat für Monat aufzehren kann und so seine gesetzliche Rente aufbessert.
Für Höherverdiener ist Riestern dagegen deshalb lukrativ, weil sie ihre Sparbeiträge alternativ auch steuerlich absetzen können. Möglich ist das bis maximal 2.100 Euro im Jahr.
Mit welchen Verträgen können Sie „riestern“?
Die Zulagen bekommen Sparer nur für bestimmte Verträge geschenkt. Diese müssen zertifiziert sein.
Die gesetzlichen Regeln sollen vor allem gewährleisten, dass das Spargeld sicher angelegt ist und man darüber nicht vor dem Rentenalter verfügen kann. Außerdem darf das Geld nicht auf einen Schlag, sondern nur in monatlichen Raten ausgezahlt werden, wobei man sich 30 Prozent des Ersparten als erste Rate in der Rentenphase auszahlen lassen kann.
Die Summe der eingezahlten Beiträge sowie der erhaltenen Zulagen ist zum Zeitpunkt des Rentenbeginns garantiert. Die Zertifizierung ist dennoch nicht mit einem Gütesiegel gleichzusetzen.
Wer das Spargeld verwalten soll, muss jeder selbst entscheiden. Vier Wege kommen in Betracht:
- ein Vertrag bei einer Versicherung (Rentenversicherung)
- ein Vertrag bei einer Investmentgesellschaft (Fondssparplan)
- ein Vertrag bei einer Bank oder Sparkasse (Banksparplan)
- ein Vertrag bei unterschiedlichen Anbietern (Wohn-Riester)
Wo soll ich meinen Riester-Vertrag abschließen?
Von den Rentenversicherungen halten wir nicht viel – wegen der meist sehr hohen Kosten.
Ein Fondssparplan dagegen ist sinnvoll für Sparer, die an eine höhere Renditechance bei Aktien glauben, nicht jedoch für ältere Sparer.
Daneben gibt es die Sparpläne von Banken oder Sparkassen, damit machen Sie nichts falsch. Sie sind eine gute Alternative zu den Versicherungen. Aber: Überregionale Sparpläne werden zurzeit kaum noch angeboten. Bei einigen Geldinstituten sind die Sparpläne regional begrenzt.
Wohn-Riester-Verträge sind in der Regel sehr komplex und nur im Einzelfall nach eingehender Beratung empfehlenswert. Übrigens können Sie auch anderen Riester-Verträgen Geld für die selbst genutzte Immobilie entnehmen.
Nach dem Abschluss eines Riester-Vertrags haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Sparprodukten. Übertragen Sie Ihr Guthaben jedoch nicht überstürzt auf einen anderen Vertrag oder kündigen Sie gar, sondern informieren Sie sich vorab genau über mögliche Alternativen.
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