In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radeberger Stahl & Metallbau GmbH, Dammweg 15, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 8868 Geschäftsführung Jürgen Neiniger
ergeht am 03.01.2019 folgender Beschluss:
1. Für die Schuldnerin wird ein Prozesspfleger bestellt.
2. Zur Verfahrenspflegerin im vorliegenden Verfahren wird
Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein
Reinhard & Kollegen
Louis-Braille-Str. 15, 01099 Dresden
bestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden -Insolvenzgericht- einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung dieses Schriftstücks erfolgt durch Aufgabe zur Post gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO). Die Bekanntmachung gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post können Sie dem Frankierungsaufdruck entnehmen.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden
549 IN 1401/04 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.01.2019
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