Selbstständig oder Angestellt – eine generelle private Altersvorsorge ist sehr wichtig. Deshalb ist es ratsam, sich über die Vielzahl an Möglichkeiten zu informieren. (https://www.t-fas.de/Altersvorsorge.html)
Seit ungefähr vier Jahren stagniert die Anzahl der vorhandenen Riester-Verträge bei ca. 16,5 Millionen. Die Kritikpunkte der staatlich geförderten Altersvorsorge sind klar: zu teuer, zu kompliziert und durch die lange Laufzeit zu unflexibel. Ursprünglich war eine Reform für 2020 angedacht, aktuell wartet die Bundesregierung noch die Ausarbeitungen der Rentenkommission ab. Wie die Reform aussieht ist momentan noch unklar. Es könnten lediglich Änderungen vorgenommen werden oder aber das komplette System überarbeitet werden.
Aus Baden-Württemberg und Hessen kam der Vorschlag eine Deutschlandrente bzw. ein Vorsorgekonto über die Deutsche Rentenversicherung zu generieren. Der Staat selbst soll eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge für alle Bürger anbieten, bei der weniger Kosten anfallen als bei den üblichen Versicherern.
Das Konzept ist aber nur möglich, wenn die anfallenden Kosten größtenteils von Arbeitgebern und Steuerzahlern gedeckt würden. In den Augen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wäre der Staat als Anbieter „wettbewerbsrechtlich wohl unzulässig“.
Der GDV hat stattdessen einige Änderungen für das bestehende Riester-System vorgeschlagen, um dieses attraktiver zu machen:
- Selbstständige sollen als förderberechtigt gelten
- Streichung des jährlichen Zulagenantrags
- Steuervorteil soll direkt in die Altersvorsorge statt in die Steuererstattung fließen
Innerhalb der Bundesregierung herrscht dazu keine Einigkeit. Beide Konzepte haben Vorteile, aber auch Nachteile. Der Weg zur Reform sollte jedoch noch in dieser Legislaturperiode geebnet werden.
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