Die Berufsorganisation der Immobilienbranche RICS Deutschland hält die Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf Wohnungskäufe, wie sie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun in einem Gesetzesentwurf vorgesehen ist, für richtig. Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland: „Wer bestellt zahlt, das ist transparent und fair. Dieses Vorgehen ist international geübte Praxis und hilft damit auch dem deutschen Markt sich weiter zu professionalisieren. Im Bereich der Vermittlung von Wirtschaftsimmobilien und Portfolien wird es ebenfalls so praktiziert. In unseren internationalen Standards haben wir das Bestellerprinzip bereits lange verankert.“
Zum Hintergrund: In der, für die Vermarktung gültigen RICS-Richtlinie „Real Estate Agency and Brokerage 3rd edition“ ist enthalten, dass es „eine schriftliche Bestätigung des Kunden, die Beauftragung eine Immobilie zu kaufen, zu verkaufen oder zu vermieten, geben muss. Dazu gehören auch Angaben zu Gebühren und Kosten, Geschäftsbedingungen und Dauer der Beauftragung. Die Vertragsdetails werden vor der Bestätigung mitgeteilt. Die Auftragsbedingungen sollen den Umfang des Auftrags klar angeben und das Geschäft beschreiben. Überdies ist anzugeben, welche Aktivitäten durchgeführt werden und welche nicht enthalten sind wie beispielsweise Immobilienbewertungen, technische Begutachtungen oder Vermessungen. Die Transaktionsgebühren sollen transparent gehalten werden. Zudem muss für den Kunden das beste Angebot ausgehandelt werden. Es kann ein Prozentsatz des Endkaufpreises vereinbart werden.“ Damit sei klar geregelt, dass mit dem Kunden auch die Transaktionsgebühr vereinbart wird.
Quelle: Pressemitteilung RICS Deutschland
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