Szenario: Ein Riester-Sparer erhält neue Kinderzulagen. Dadurch sinken seine Eigenbeiträge, auf die er bereits die vollen Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt hat. Für die neuen Kinderzulagen wird er jedoch erneut zur Kasse gebeten – der Versicherer verlangt ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten. Und noch mehr: Fällt die Zulage des Riester-Sparers wieder weg, verlangten einige Versicherer abermals Abschluss- und Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge.
Doppelte Abschlussprovisionen bei gleichem Gesamtbeitrag
Dieser Fall zeigt: Bei jeder zulagenbedingten Änderung des Eigenbeitrags haben viele Versicherte erneut Abschluss- und Vertriebskosten zahlen müssen. Obwohl sich im vorliegenden Fall ihr Gesamtbeitrag über den gesamten Zeitraum nicht verändert.
Diese doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten ist aber nicht erlaubt. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verweis auf ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (Sie finden die Info unter der Randziffer 29) nun klargestellt. Sie führte zu spürbaren finanziellen Einbußen bei Riester-Sparern – vor allem, wenn sie Kinder haben. Es konnte dabei leicht um Hunderte oder Tausende Euro gehen, die Riester-Sparer zuviel zahlen mussten.
Offenbar haben viele Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnet – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro. Dies lässt sich aber weder in den Verträgen noch in den Standmitteilungen eindeutig erkennen.
Marktwächter-Umfrage zeigt: Viele Versicherer erheben Abschluss- und Vertriebskosten doppelt
Dass Verbraucher mit einer Riester-Rentenversicherung oft doppelt zur Kasse gebeten werden, belegt auch eine aktuelle Umfrage der Marktwächter: 15 von 34 befragten Versicherern gaben dabei an, bei zulagenbedingten Beitragsänderungen erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben – entweder auf Zulagen (z.B. für Kinder) und/oder auf die Wiedererhöhung des Beitrags. Das Kassieren der doppelten Abschlusskosten erfolgte also trotz gleich bleibendem Gesamtbeitrag.
So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Die BaFin hat die Versicherer leider nicht dazu verpflichtet, alle Zahlungen von sich aus zu prüfen und Fehler zu korrigieren. Wenn Sie einen Vertrag für eine Riester-Rente haben, müssen Sie sich darum nun selbst kümmern.
Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg können Sie darum:
- die Versicherung auffordern, Ihren Vertrag zu prüfen, und
- die Versicherung, sollten Sie mehrfach zur Kasse gebeten worden sein, auffordern, Ihnen das Geld zurückzugeben.
Mögliche Szenarien, die zu doppelten Zahlungen führen konnten:
- Sie haben Ihren Eigenbeitrag zur Riester-Rentenversicherung schon einmal gesenkt, weil Sie beispielsweise Kinderzulagen in entsprechender Höhe erhalten haben.
- Nachdem die Kinderzulagen weggefallen sind, haben Sie die Eigenbeiträge wieder erhöht.
- Sie haben den Eigenbeitrag gesenkt, weil Sie arbeitslos geworden sind oder Ihre Arbeitszeit reduziert und dadurch weniger verdient haben. Später haben Sie Ihre Eigenbeiträge wieder erhöht.
- Sie haben eine Beitragszahlungspause eingelegt und danach wieder angefangen, Beiträge einzuzahlen.
- Sie haben nach der Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro zum 1. Januar 2018 Ihren Eigenbeitrag entsprechend gesenkt.
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