In Zukunft sollen Problemwölfe bereits geschossen werden, wenn sie wiederholt in einem Gebiet mit größeren Nutztiervorkommen sich den Tieren oder Menschen auf bis zu 30 Meter nähern.
Das sieht ein Entwurf zum Wolfsmanagement vor. Darin ist auch der Abschuss von Wölfen klar und rechtssicher geregelt. Auch dazu zählen Maßnahmen zur Abschreckung von Wölfen.
Ein ausgewachsener Wolf kann vertrieben werden, wenn er sich im Umfeld von Siedlungen aufhält und sich Menschen bis auf 100 Meter nähert.
Um genauere Erkenntnisse über die Aufenthaltsorte von Wölfen und deren Bewegungsradius zu haben, sollen Senderhalsbänder zum Einsatz kommen. Außerdem sollen alle Zuständigkeiten zum Thema Wolf neu gebündelt werden.
Deshalb ist zukünftig das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für gerissene Nutztiere zuständig. Darunter fällt die Beratung von Tierhaltern, die Förderung von Schutzmaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit. Für den Abschuss und die Vertreibung bleiben die Landkreise selbst zuständig.
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