Unter der Trägerschaft des Votum-Verbandes hat die neue Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle. „Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, erklärt Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes.
Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im Votum-Verband gebunden. Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sichergestellt. Mit der Einbindung Arenhövels und Schlüters wird die neu ins Leben gerufene Institution von deren jeweils mehrjähriger Expertise im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung profitieren. Beide sind bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. tätig. Die Zulassung der Schlichtungsstelle erfolgte durch das Bundesamt für Justiz.
Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie beispielsweise im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage- und Kreditvermittlung nutzen.
„Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten beziehungsweise der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll. Ohnehin liegt die Anzahl der Schlichtungsfälle, die zulässig gegen Vermittler gerichtet sind, unter einem Prozent der Gesamtbeschwerdefälle“, erklärt Klein.
Quelle: Pressemitteilung Votum
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