Ausgenommen sind Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung, Wohnheime, Trägerwohnungen sowie alle ab Anfang 2014 erstmals bezugsfertigen Neubauten.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Der Mietendeckel ist das falsche Instrument, um bestehende Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt aufzulösen. Das Gesetz wird zu einem Anwendungschaos zwischen Vermietern und Mietern führen. Deshalb muss schnell Klarheit vor dem Bundesverfassungsgericht geschaffen werden, ob der Berliner Mietendeckel überhaupt verfassungsgemäß ist.
Es ist im Übrigen völlig normal, dass man mit neuen Gesetzen das viel beschworene juristische Neuland betritt. Nicht normal ist es allerdings, wenn staatliche Organe sehenden Auges gegen die Verfassung verstoßen – dann wird staatspolitisches Neuland betreten. Und das ist ein Unding. Ähnlich abstrus erscheint es, dass der Senat mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf gegen sein eigenes Rechtsgutachten agiert. Denn der renommierte Jurist Professor Battis ist ebenfalls zu der Ansicht gekommen, dass der Entwurf des Senats gegen die Verfassung verstößt. Zu einem ähnlichen Schluss war zuvor bereits der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Hans Jürgen Papier gekommen.
Die Auswirkungen eines Mietendeckels hat das Institut der Deutschen Wirtschaft in einem von der CDU-Fraktion Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten analysiert. Danach wirke sich der Mietendeckel negativ auf Mieter und Vermieter sowie den Wirtschaftsstandort Berlin aus. Nach Ansicht des Instituts der Deutschen Wirtschaft werde die Wohnungsknappheit in Berlin zunehmen. Aufgrund der eingefrorenen Mieten werden noch mehr Menschen in Berlin eine Wohnung suchen. Profitieren werden davon Menschen mit höherem Einkommen. Ähnlich massiv sind die Folgen für diejenigen, die sich am Standort Berlin für mehr bezahlbaren Wohnraum einsetzen. Gelder für die Instandhaltung, Modernisierung oder soziale Projekte werden künftig nicht mehr in bisherigem Ausmaß vorhanden sein.
Schon jetzt meiden Unternehmer den Standort Berlin. Die unausweichliche Konsequenz ist noch weniger Wohnungsneubau und damit ein viel zu langsam steigendes Wohnungsangebot. Das setzt eindeutig die Zukunftsfähigkeit des Wohnstandortes Deutschland aufs Spiel. Umso mehr appellieren wir gemeinsam mit dem BBU an das Berliner Abgeordnetenhaus, sich in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen äußerst gründlich mit allen Einwänden gegen das Vorhaben auseinanderzusetzen. Bei allen Überlegungen sollte die Grundlage sein: gegen einen angespannten Wohnungsmarkt hilft auf Dauer einzig und allein mehr Neubau von günstigen Mietwohnungen. Hierauf sollte deshalb auch das Hauptaugenmerk der Berliner Politik liegen, statt auf gesetzgeberische Experimente.“ (DFPA/jpw1)
Quelle: Pressemitteilung GdW
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