Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sharewood Switzerland AG untersagt, ihre Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anzubieten. Laut BaFin verstoße das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Sharewood Switzerland hat keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Sharewood Switzerland teilt unterdessen auf ihrer Homepage mit, dass die Gesellschaft derzeit keine Produkte in Deutschland anbietet.(JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin Homepage Sharewood Switzerland
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